Bei der Alte Oldenburger / Neodigital Hundehaftpflicht kann der Versicherungsnehmer bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auf Wunsch eine Entschädigung ohne Zeitwertabzug erhalten, sofern die beschädigte Sache beim Schaden nicht älter als ein Jahr war und höchstens 3.000 EUR gekostet hat. Der Wunsch muss innerhalb von drei Monaten nach Schadensmeldung geäußert und das Kaufdatum nachgewiesen werden; für bestimmte Geräte wie Handys, Computer, Kameras und Brillen gilt diese Regelung jedoch nicht.
Der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf einen Zeitwertabzug, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht. Dieser Wunsch muss längstens innerhalb von 3 Monaten seit der Schadensmeldung geäußert werden.
Der Verzicht auf den Zeitwertabzug gilt bei der Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen (wirtschaftlicher Totalschaden). Voraussetzung ist dabei:
- Die Sache war zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf.
- Der Anschaffungspreis übersteigt nicht 3.000 EUR.
Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an:
- mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, Pager)
- Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z. B. Laptop, Tablet-PC)
- Film- und Fotoapparate
- tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3Player, CD-Wiedergabegeräte)
- Brillen jeder Art.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Sache so beschädigt, dass sich eine Reparatur nicht lohnt, kann der Versicherungsnehmer eine Entschädigung ohne Abzug für den bereits genutzten Zeitwert verlangen. Das gilt aber nur, wenn die Sache noch keine Jahr alt war und höchstens 3.000 EUR gekostet hat. Den Wunsch muss man innerhalb von drei Monaten nach der Schadensmeldung äußern und das Kaufdatum belegen können. Für Handys, Computer, Kameras, tragbare Musik-/Videogeräte und Brillen greift diese Regelung nicht.
Häufige Fragen
Wann bekomme ich eine Entschädigung ohne Zeitwertabzug?
Wenn Sie es innerhalb von 3 Monaten seit der Schadensmeldung wünschen und es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden an einer Sache handelt, die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr war und deren Anschaffungspreis 3.000 EUR nicht übersteigt.
Was passiert, wenn ich das Kaufdatum nicht belegen kann?
Dann besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer.
Für welche Gegenstände gilt die Neuwertentschädigung nicht?
Ausgeschlossen sind Schäden an mobilen Kommunikationsmitteln (z. B. Mobiltelefone, Pager), Computern jeder Art einschließlich Laptops und Tablets, Film- und Fotoapparaten, tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten sowie Brillen jeder Art.
Bis wann muss ich den Wunsch nach Neuwertentschädigung äußern?
Der Wunsch muss längstens innerhalb von 3 Monaten seit der Schadensmeldung geäußert werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024