Bei der Hundehaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital sind auch Haftpflichtansprüche von Angehörigen abgesichert, die als Tierhüter tätig werden und Schadenersatz gegen den Versicherungsnehmer geltend machen. Ein eigenes Mitverschulden des Tierhüters wird dabei angerechnet.
Eingeschlossen sind – teilweise abweichend von der übrigen Regelung zu Schadenersatzansprüchen mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer – die Haftpflichtansprüche von Angehörigen, die als Tierhüter tätig sind und Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend machen.
Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Angehöriger den Hund hütet und dabei selbst zu Schaden kommt, kann er als Tierhüter Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer stellen, die hier mitversichert sind. Trägt der Tierhüter jedoch eine Mitschuld an dem Schaden, wird dieser Anteil angerechnet.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche von Angehörigen mitversichert, wenn sie den Hund hüten?
Ja. Haftpflichtansprüche von Angehörigen, die als Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer vorgehen, sind eingeschlossen.
Was passiert, wenn der Tierhüter am Schaden mitschuldig ist?
Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Gilt dieser Einschluss auch für Personen außerhalb des Angehörigenkreises?
Der Einschluss betrifft ausdrücklich Ansprüche von Angehörigen als Tierhüter. Zu anderen Personen macht dieser Abschnitt keine Aussage.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024