Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital sind auch Familienangehörige und weitere Personen mitversichert, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und den Hund als Hüter, Mithalter oder Miteigentümer betreuen. Damit erstreckt sich der Versicherungsschutz über den Versicherungsnehmer hinaus auf diesen Personenkreis im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Ebenso versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aller sonstigen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Dieser Versicherungsschutz gilt für diese Personen in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz der Hundehaftpflicht gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für seine Familienangehörigen und andere Personen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben. Voraussetzung ist, dass diese Personen den Hund als Hüter, Mithalter oder Miteigentümer betreuen oder mitbesitzen. Für sie besteht dann ebenfalls Schutz für die gesetzliche Haftpflicht.
Häufige Fragen
Sind auch Familienangehörige über die Hundehaftpflicht mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen des Versicherungsnehmers in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer.
Gilt der Schutz nur für Familienmitglieder oder auch für andere Personen im Haushalt?
Der Schutz gilt darüber hinaus für alle sonstigen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, sofern sie als Hüter, Mithalter und Miteigentümer auftreten.
In welcher Rolle müssen die mitversicherten Personen tätig sein?
Der Versicherungsschutz besteht für diese Personen in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024