Bei der Hundehaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche eines Tierhüters gegenüber dem Versicherungsnehmer mitversichert, etwa wenn der Tierhüter durch das Tier zu Schaden kommt. Ein Mitverschulden des Tierhüters wird dabei allerdings angerechnet.
Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Tierhüter gegenüber dem Versicherungsnehmer gesetzliche Haftpflichtansprüche hat, sind diese vom Versicherungsschutz umfasst. Trägt der Tierhüter jedoch selbst eine Mitschuld am Schaden, wird dieses Mitverschulden berücksichtigt und entsprechend angerechnet.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche eines Tierhüters gegen den Versicherungsnehmer abgedeckt?
Ja, die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Was passiert, wenn der Tierhüter am Schaden mitschuld ist?
Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024