Bei der Hundehaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital greift das besondere Umweltrisiko, wenn der Versicherungsnehmer nach dem Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Schäden an geschützten Arten, Lebensräumen, Gewässern oder Böden verpflichtet wird. Versichert sind vor allem plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig verursachte Umweltschäden – mit klaren Regeln zu Auslandsfällen, Ausschlüssen und der Höhe der Versicherungssumme.
Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang der allgemeinen Bedingungen und der folgenden ergänzenden Regelungen.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist:
- eine Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
- eine Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
- eine Schädigung des Bodens.
Versichert
Versichert sind – abweichend von den allgemeinen Bedingungen – öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche, die den Versicherungsnehmer betreffen und die auf die Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG gerichtet sind. Voraussetzung ist, dass während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Auch ohne eine solche Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter. Dies gilt jedoch ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Kein Versicherungsschutz besteht allerdings, wenn der Fehler zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Versichert sind darüber hinaus Pflichten oder Ansprüche, die den Versicherungsnehmer wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken betreffen. Voraussetzung ist, dass diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.
Ausland
Versichert sind die Versicherungsfälle, die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie eintreten.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abgewichen sind.
Ausgeschlossen sind außerdem Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden,
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen,
- für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (zum Beispiel einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil deckt gesetzliche Verpflichtungen ab, wenn der Versicherungsnehmer Umweltschäden an geschützten Arten und Lebensräumen, an Gewässern oder am Boden sanieren muss. Geschützt sind vor allem Schäden, die plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig entstanden sind, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Schäden durch fehlerhafte Erzeugnisse Dritter. Bewusste Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften und über andere Verträge abgedeckte Schäden sind ausgeschlossen. Die Leistung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein genannte Summe begrenzt, pro Jahr auf das Doppelte.
Häufige Fragen
Welche Umweltschäden gelten hier als Umweltschaden nach dem Umweltschadensgesetz?
Als Umweltschaden gelten die Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, die Schädigung der Gewässer einschließlich des Grundwassers sowie die Schädigung des Bodens.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Umweltschaden versichert?
Versichert sind Sanierungspflichten, wenn während der Vertragslaufzeit die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Wann besteht kein Versicherungsschutz beim besonderen Umweltrisiko?
Kein Schutz besteht, wenn Personen bewusst von umweltschützenden Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Anordnungen abgewichen sind. Ausgeschlossen sind zudem Schäden durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt sowie Schäden, für die aus einem anderen Vertrag Versicherungsschutz besteht oder hätte erlangt werden können. Auch das Entwicklungsrisiko ist ausgenommen.
Wie hoch ist die Leistung begrenzt?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Summe als Obergrenze. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das 2-fache dieser Summe.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024