In der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital sind Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen, die auf Gentechnik zurückgehen – etwa auf gentechnische eiten, gentechnisch veränderte Organismen oder daraus hergestellte Erzeugnisse. Wer wissen möchte, welche Ansprüche in diesem Zusammenhang nicht erstattet werden, findet hier die klaren Ausschlusskriterien.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- gentechnische Arbeiten
- gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
- Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO enthalten
- Erzeugnisse, die aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer leistet nicht für Schäden, die einen Bezug zur Gentechnik haben. Das betrifft sowohl gentechnische Arbeiten als auch gentechnisch veränderte Organismen selbst. Ebenso ausgeschlossen sind Erzeugnisse, die Bestandteile aus solchen Organismen enthalten oder mit deren Hilfe hergestellt wurden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen abgedeckt?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zurückzuführen sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für Produkte, die mit Gentechnik hergestellt wurden?
Ja. Ausgeschlossen sind auch Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO enthalten oder die aus GVO beziehungsweise mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
Werden Schäden aus gentechnischen Arbeiten erstattet?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die auf gentechnische Arbeiten zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024