Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen frei. Der Text erklärt, wann eine Verpflichtung berechtigt ist, welche Vollmachten der Versicherer bei Schadensabwicklung und Prozessführung hat und dass er die Kosten eines gewünschten oder genehmigten Verteidigers im Strafverfahren übernimmt.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen hat, binden den Versicherer nur insoweit, als der Anspruch auch ohne das Anerkenntnis oder den Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt den Rechtsstreit dann auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft, ob eine Haftpflicht besteht, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schadensersatzverpflichtungen. Als berechtigt gelten Verpflichtungen, die sich aus Gesetz, rechtskräftigem Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich ergeben und den Versicherer binden; steht dies fest, erfolgt die Freistellung innerhalb von zwei Wochen. Zudem darf der Versicherer den Schaden im Namen des Versicherungsnehmers abwickeln, einen Prozess auf eigene Kosten führen, die Kosten eines gewünschten oder genehmigten Strafverteidigers tragen und das Recht auf Aufhebung oder Minderung einer Rente ausüben.
Häufige Fragen
Was leistet der Versicherer bei einem Haftpflichtschaden?
Er prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen frei.
Wann gilt eine Schadensersatzverpflichtung als berechtigt?
Sie ist berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Sind Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Versicherers wirksam?
Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen wurden, binden den Versicherer nur insoweit, als der Anspruch auch ohne sie bestanden hätte.
Wer trägt die Kosten eines Verteidigers im Strafverfahren?
Wenn der Versicherer die Bestellung eines Verteidigers wünscht oder genehmigt, trägt er die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024