Die Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital schützt Halter, wenn ihr Hund als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund eingesetzt wird, solange dies nicht gewerblich oder betrieblich geschieht. Auch der Einsatz als Schulbegleithund ist unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert, wobei der Schutz entfällt, sobald ein anderer Haftpflichtvertrag greift.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung des Hundes als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird.
Mitversichert ist außerdem die Verwendung als Schulbegleithund. Dies gilt ausschließlich an Schulen, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst beruflich tätig ist.
Erlangt der Tierhalter oder eine mitversicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag – zum Beispiel aus einer Berufshaftpflicht oder Vereinshaftpflicht –, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag deckt die Haftpflicht ab, wenn der Hund als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund eingesetzt wird, aber nur solange dies nicht gewerblich oder betrieblich erfolgt. Auch der Einsatz als Schulbegleithund ist geschützt, jedoch nur an Schulen, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst arbeitet. Gibt es für denselben Fall bereits Schutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag, greift dieser Vertrag nicht.
Häufige Fragen
Ist der Einsatz meines Hundes als Therapie- oder Assistenzhund abgesichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung des Hundes als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund ist versichert, sofern die Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird.
Ist mein Hund als Schulbegleithund mitversichert?
Ja, allerdings ausschließlich an Schulen, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst beruflich tätig ist.
Was passiert, wenn bereits ein anderer Haftpflichtvertrag greift?
Erlangt der Tierhalter oder eine mitversicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag, etwa einer Berufs- oder Vereinshaftpflicht, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Gilt der Schutz auch bei gewerblicher Nutzung des Hundes?
Nein, der Versicherungsschutz besteht nur, solange die Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024