In der Hundehaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital sind Ansprüche wegen Schäden an Sachen, eiten oder sonstigen Leistungen, die der Versicherungsnehmer selbst hergestellt oder geliefert hat, vom Versicherungsschutz ausgenommen, wenn die Ursache in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegt. Ausgeschlossen bleiben zudem die daraus entstehenden Vermögensschäden – auch bei mangelhaften Einzelteilen oder Teilleistungen und selbst dann, wenn Dritte im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig geworden sind.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen. Dies gilt, wenn die Ursache des Schadens in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegt. Ebenfalls ausgeschlossen sind alle Vermögensschäden, die sich daraus ergeben.
Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und dies zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt.
Der Ausschluss findet außerdem Anwendung, wenn Dritte im Auftrag oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben.
Was bedeutet das konkret?
Schäden an Sachen, Arbeiten oder Leistungen, die der Versicherungsnehmer selbst hergestellt oder geliefert hat, sind nicht mitversichert, wenn die Ursache in genau dieser Herstellung, Lieferung oder Leistung liegt. Das betrifft auch die daraus folgenden Vermögensschäden. Der Ausschluss greift ebenso, wenn ein mangelhaftes Einzelteil oder eine mangelhafte Teilleistung den Schaden verursacht, und auch dann, wenn Dritte diese Arbeiten im Auftrag des Versicherungsnehmers ausgeführt haben.
Häufige Fragen
Sind Schäden an selbst hergestellten oder gelieferten Sachen mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen sind ausgeschlossen, wenn die Ursache in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegt.
Gilt der Ausschluss auch bei einem mangelhaften Einzelteil?
Ja. Der Ausschluss gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und dies zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt.
Was passiert mit Vermögensschäden, die daraus entstehen?
Auch alle Vermögensschäden, die sich aus solchen Schäden ergeben, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch, wenn Dritte die Arbeiten ausgeführt haben?
Ja. Der Ausschluss findet ebenso Anwendung, wenn Dritte im Auftrag oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung, Lieferung, Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024