Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital besteht kein Versicherungsschutz für Schäden an fremden Sachen, wenn diese Sachen geleast, gepachtet oder geliehen wurden, durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind. Dieser Ausschluss gilt ebenso für alle Vermögensschäden, die sich aus solchen Sachschäden ergeben, und erfasst auch Bevollmächtigte oder Beauftragte des Versicherungsnehmers.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dieser Ausschluss gilt, wenn der Versicherungsnehmer, ein Bevollmächtigter oder ein Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen
- geleast hat,
- gepachtet hat,
- geliehen hat,
- durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder
- wenn die Sachen Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind.
Was bedeutet das konkret?
Für Sachen, die man nur geliehen, geleast oder gepachtet hat, besteht kein Versicherungsschutz, wenn an ihnen ein Schaden entsteht. Das Gleiche gilt für Sachen, die durch verbotene Eigenmacht in Besitz genommen wurden oder die einem besonderen Verwahrungsvertrag unterliegen. Ausgeschlossen sind dabei nicht nur die Sachschäden selbst, sondern auch alle Vermögensschäden, die daraus folgen. Der Ausschluss greift auch dann, wenn ein Bevollmächtigter oder Beauftragter die Sache in Besitz hatte.
Häufige Fragen
Sind Schäden an geliehenen oder geleasten Sachen mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen sind ausgeschlossen, wenn diese Sachen geleast, gepachtet oder geliehen wurden.
Gilt der Ausschluss auch, wenn nicht der Versicherungsnehmer selbst die Sache in Besitz hatte?
Ja. Der Ausschluss greift auch, wenn ein Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers die betreffenden Sachen erlangt hat oder verwahrt.
Sind auch Vermögensschäden ausgeschlossen, die aus einem solchen Sachschaden entstehen?
Ja. Neben den Schäden an den fremden Sachen sind auch alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Was bedeutet 'verbotene Eigenmacht' oder 'besonderer Verwahrungsvertrag' in diesem Zusammenhang?
Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind, fallen ebenfalls unter den Ausschluss. Ansprüche wegen Schäden an solchen Sachen sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024