Wer bei der Alte Oldenburger / Neodigital Hundehaftpflicht einen gemieteten oder geliehenen Hundetransportanhänger, eine Kutsche oder einen Schlitten für private Zwecke beschädigt, ist bis 10.000 EUR je Schaden mitversichert – vorausgesetzt, kein anderer Vertrag springt ein. Für alle Schäden eines Versicherungsjahres steht höchstens das Doppelte dieser Summe zur Verfügung, wobei Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung ausgeschlossen sind.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Hundetransportanhängern, Kutschen und Schlitten, die zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen wurden. Voraussetzung ist, dass hierfür nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann.
Die Versicherungssumme beträgt je Schaden 10.000 EUR. Für alle Schäden eines Versicherungsjahres steht höchstens das 2-fache dieser Summe zur Verfügung.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt man einen für private Zwecke gemieteten oder geliehenen Hundetransportanhänger, eine Kutsche oder einen Schlitten, übernimmt der Versicherer die gesetzliche Haftpflicht dafür. Das gilt nur, wenn nicht bereits ein anderer Vertrag für den Schaden einsteht. Pro Schaden sind bis zu 10.000 EUR abgedeckt, für ein ganzes Versicherungsjahr höchstens das Doppelte. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung sind nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Schäden an einem geliehenen Hundeanhänger mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Hundetransportanhängern, Kutschen und Schlitten – sofern nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für solche Mietsachschäden?
Je Schaden beträgt die Versicherungssumme 10.000 EUR, höchstens das 2-fache dieser Summe für alle Schäden eines Versicherungsjahres.
Welche Schäden sind hier ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
Greift der Schutz auch, wenn eine andere Versicherung zahlen könnte?
Nein, der Schutz gilt nur, sofern hierfür nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024