Bei der Alte Oldenburger / Neodigital Hundehaftpflicht sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche von anderen Teilnehmern einer Veranstaltung oder eines Unterrichts sowie von Figuranten, also Scheinverbrechern, mitversichert. Wer also beim gemeinsamen Training oder bei einer Übung durch den versicherten Hund zu Schaden kommt, ist vom Versicherungsschutz erfasst.
Bei der Teilnahme an einer Veranstaltung oder an einem Unterricht im Sinne dieser Bedingungen sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer eingeschlossen.
Ebenso eingeschlossen sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche von Figuranten (Scheinverbrechern).
Was bedeutet das konkret?
Nimmt der versicherte Hund an einer Veranstaltung oder an einem Unterricht teil, greift der Versicherungsschutz auch bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen der übrigen Teilnehmer. Dasselbe gilt für Ansprüche von Figuranten, also den sogenannten Scheinverbrechern. Damit sind Personen aus dem unmittelbaren Umfeld solcher Veranstaltungen mit abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Schäden gegenüber anderen Teilnehmern einer Veranstaltung mitversichert?
Ja, bei der Veranstaltungs- oder Unterrichtsteilnahme sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer eingeschlossen.
Was ist mit Ansprüchen von Figuranten?
Auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche von Figuranten, also Scheinverbrechern, sind eingeschlossen.
Was ist mit einem Figuranten gemeint?
Als Figurant wird ein Scheinverbrecher bezeichnet, dessen gesetzliche Haftpflichtansprüche ebenfalls mitversichert sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024