Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital sind Ansprüche wegen Schäden ausgeschlossen, die unmittelbar oder mittelbar mit energiereichen ionisierenden Strahlen zusammenhängen. Dazu zählen etwa Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen, für die kein Versicherungsschutz besteht.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen. Dazu gehören zum Beispiel Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen.
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden, die mit energiereichen ionisierenden Strahlen zu tun haben, besteht kein Versicherungsschutz. Das gilt sowohl bei einem unmittelbaren als auch bei einem mittelbaren Zusammenhang. Als Beispiele werden Strahlen von radioaktiven Stoffen und Röntgenstrahlen genannt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch radioaktive Strahlung mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die mit energiereichen ionisierenden Strahlen zusammenhängen – etwa Strahlen von radioaktiven Stoffen –, sind ausgeschlossen.
Zählen auch Röntgenstrahlen zum Ausschluss?
Ja. Röntgenstrahlen werden ausdrücklich als Beispiel für energiereiche ionisierende Strahlen genannt, für die kein Versicherungsschutz besteht.
Gilt der Ausschluss nur bei direkter Schadenverursachung durch Strahlen?
Nein. Der Ausschluss greift sowohl bei einem unmittelbaren als auch bei einem mittelbaren Zusammenhang mit den Strahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024