Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital sind Sachschäden nicht abgedeckt, die durch Senkungen von Grundstücken, Erdrutschungen oder durch Überschwemmungen von stehenden oder fließenden Gewässern verursacht werden – ebenso wenig die daraus entstehenden Vermögensschäden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden sowie alle Vermögensschäden, die sich daraus ergeben, wenn diese Schäden entstehen durch:
- Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen
- Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer leistet nicht, wenn Sachschäden auf bestimmte Naturereignisse zurückgehen. Dazu zählen das Absinken von Grundstücken, Erdrutschungen sowie Überschwemmungen von stehenden oder fließenden Gewässern. Auch Vermögensschäden, die sich aus solchen Sachschäden ergeben, sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch eine Überschwemmung mitversichert?
Nein. Sachschäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer sind ausgeschlossen, ebenso die daraus entstehenden Vermögensschäden.
Gilt der Ausschluss auch bei einem Erdrutsch oder wenn ein Grundstück absinkt?
Ja. Ansprüche wegen Sachschäden durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind auch Vermögensschäden von diesem Ausschluss betroffen?
Ja. Neben den Sachschäden sind auch alle Vermögensschäden ausgeschlossen, die sich aus den genannten Ereignissen ergeben.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024