Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital sind Ansprüche wegen der Übertragung von Krankheiten grundsätzlich ausgeschlossen – sowohl Personenschäden durch eine Krankheit des Versicherungsnehmers als auch Sachschäden durch Krankheit seiner Tiere. Versicherungsschutz besteht in beiden Fällen aber wieder, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen:
- Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren.
- Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind.
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die durch die Übertragung von Krankheiten entstehen, sind zunächst vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gilt für Personenschäden durch eine Krankheit des Versicherungsnehmers ebenso wie für Sachschäden durch Krankheit seiner Tiere. Der Schutz greift jedoch trotzdem, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
Häufige Fragen
Sind Krankheitsübertragungen durch das Tier grundsätzlich mitversichert?
Nein, Ansprüche wegen Personenschäden aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers sowie Sachschäden durch Krankheit seiner Tiere sind zunächst ausgeschlossen.
Kann trotz des Ausschlusses noch Versicherungsschutz bestehen?
Ja. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
Welche Schäden fallen unter diesen Ausschluss?
Zum einen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, zum anderen Sachschäden durch Krankheit der ihm gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere.
Wer muss nachweisen, dass kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlag?
Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat, um den Versicherungsschutz zu erhalten.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024