Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital sind auch im Ausland eintretende Versicherungsfälle mitversichert: bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zu fünf Jahren, innerhalb der EU sogar zeitlich unbegrenzt. Auch Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch VII fallen darunter, und die Leistungen werden in Euro erbracht.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Versicherungsfällen, die im Ausland eintreten. Dieser Versicherungsschutz gilt ausschließlich dann, wenn die Versicherungsfälle während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts eintreten.
Dabei gelten folgende Grenzen:
- außerhalb der EU: vorübergehender Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren
- innerhalb der EU: Aufenthalt von unbegrenzter Dauer
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers als erfüllt in dem Zeitpunkt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die während eines Auslandsaufenthalts entstehen, sind mitversichert. Außerhalb der EU gilt das bei vorübergehenden Aufenthalten bis zu fünf Jahren, innerhalb der EU ohne zeitliche Begrenzung. Der Versicherer zahlt seine Leistungen in Euro; bei einem Zahlungsort außerhalb der Europäischen Währungsunion gilt seine Pflicht als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut innerhalb der Währungsunion angewiesen wurde.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn im Ausland ein Schaden passiert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, sofern sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eintreten.
Wie lange bin ich bei Auslandsaufenthalten geschützt?
Innerhalb der EU besteht der Schutz für einen Aufenthalt von unbegrenzter Dauer. Außerhalb der EU gilt er für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren.
In welcher Währung zahlt der Versicherer bei Auslandsschäden?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Sind auch Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch VII mitversichert?
Ja, versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024