Bei Schäden an gemieteten Wohnräumen oder anderen privat genutzten Räumen in Gebäuden greift die Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen solcher Mietsachschäden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt, während pro Versicherungsjahr das Doppelte dieser Summe als Höchstgrenze gilt. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Abnutzung, Verschleiß, bestimmte Anlagen- und Geräteschäden, Glasschäden und Schimmelbildung.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden. Dies gilt ausschließlich für Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung. Sofern vertraglich eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt werden gemietete Sachen, greift der Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers – allerdings nur bei Wohnräumen und anderen privat gemieteten Räumen in Gebäuden. Pro Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Versicherungssumme für Sachschäden, pro Versicherungsjahr höchstens das Doppelte davon. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, etwa durch Abnutzung, Verschleiß, an bestimmten Anlagen und Geräten, Glasschäden sowie Schimmelbildung. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung steht im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Für welche gemieteten Räume gilt der Schutz bei Mietsachschäden?
Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Mietsachschäden?
Je Versicherungsfall ist die Leistung auf die im Versicherungsschein festgelegte Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres gilt das 2-fache dieser Summe als Höchstersatzleistung.
Welche Schäden sind bei Mietsachschäden nicht versichert?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und den daraus folgenden Vermögensschäden, Glasschäden (soweit man sich dagegen besonders versichern kann) sowie Schäden infolge von Schimmelbildung.
Gibt es bei Mietsachschäden eine Selbstbeteiligung?
Sofern vertraglich eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024