Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenzusatzversicherung kann die versicherte Person verlangen, in Tarife der Krankheitskostenvollversicherung zu wechseln, sofern sie dafür versicherungsfähig ist und diese Tarife für den Neuzugang geöffnet sind. Für die zusätzlichen Leistungen gegenüber dem bisherigen Basistarif erfolgt eine erneute Risikoprüfung.
Die versicherte Person hat das Recht, eine Umstellung in Tarife der Krankheitskostenvollversicherung zu verlangen. Voraussetzung ist, dass sie nach diesen Tarifen versicherungsfähig ist und dass diese Tarife für den Neuzugang geöffnet sind.
Beim Übergang auf den höherwertigen Versicherungsschutz wird für die Mehrleistungen, die gegenüber dem bisherigen Basistarif eintreten, eine erneute Risikoprüfung vorgenommen.
Für den Beginn des Versicherungsschutzes und für die Wartezeiten gelten die dafür maßgeblichen Regelungen.
Was bedeutet das konkret?
Wer diesen Zusatztarif hat, kann später in eine volle Krankheitskostenversicherung wechseln, wenn er dafür versicherungsfähig ist und der gewünschte Tarif noch für neue Kunden offensteht. Für die Leistungen, die über den bisherigen Basisschutz hinausgehen, wird der Gesundheitszustand erneut geprüft. Für Beginn des Schutzes und Wartezeiten gelten die dafür vorgesehenen Regelungen.
Häufige Fragen
Kann ich später in eine Krankheitskostenvollversicherung wechseln?
Ja, die versicherte Person hat das Recht, eine Umstellung in Tarife der Krankheitskostenvollversicherung zu verlangen, sofern sie dafür versicherungsfähig ist und die Tarife für den Neuzugang geöffnet sind.
Wird bei der Höherversicherung mein Gesundheitszustand erneut geprüft?
Für die Mehrleistungen, die gegenüber dem bisherigen Basistarif eintreten, wird eine erneute Risikoprüfung vorgenommen.
Welche Regelungen gelten beim Übergang für Beginn und Wartezeiten?
Für den Beginn des Versicherungsschutzes und für die Wartezeiten gelten die dafür maßgeblichen Regelungen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Ergänzungstarif-EG-basis 2017