Versicherungsfähig für den Krankenzusatz der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG sind alle Personen, die bei einem Träger der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind – gleichgestellt sind der Anspruch auf Familienversicherung und die Versicherung im Basistarif eines privaten Krankenversicherers. Fällt die Versicherungsfähigkeit weg, muss der Versicherungsnehmer dies unverzüglich melden; die Versicherung endet dann frühestens zum Monatsende der Anzeige.
Versicherungsfähig sind alle Personen, die bei einem Träger der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Der Mitgliedschaft in der deutschen GKV stehen gleich:
- der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung
- die Versicherung im Basistarif BT bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV)
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person unverzüglich mitzuteilen.
Die Versicherung endet mit dem Wegfall der Versicherungsfähigkeit. Sie endet jedoch nicht vor dem Ende des Monats, in dem die Anzeige beim Versicherer eingeht.
Was bedeutet das konkret?
Den Versicherungsschutz können Personen erhalten, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Als gleichwertig gelten ein Anspruch auf Familienversicherung sowie die Versicherung im Basistarif eines privaten Krankenversicherers. Entfällt diese Voraussetzung bei einer versicherten Person, muss der Versicherungsnehmer das dem Versicherer sofort melden. Die Versicherung läuft dann noch bis zum Ende des Monats, in dem die Meldung eingeht.
Häufige Fragen
Wer kann diesen Krankenzusatz abschließen?
Versicherungsfähig sind alle Personen, die bei einem Träger der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Gleichgestellt sind der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung und die Versicherung im Basistarif einer privaten Krankenversicherung.
Was muss ich tun, wenn die Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person wegfällt?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Wegfall der Versicherungsfähigkeit unverzüglich mitzuteilen.
Wann endet die Versicherung bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit?
Sie endet mit dem Wegfall der Versicherungsfähigkeit, jedoch nicht vor dem Ende des Monats, in dem die Anzeige beim Versicherer eingeht.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Ergänzungstarif-EG-basis 2017