Bei der ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung im Bereich Krankenzusatz können die im Basistarif festgelegten betraglichen Leistungsgrenzen im Rahmen einer Beitragsanpassung mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders an das marktübliche Preisniveau angepasst werden; zusätzlich sind bei Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung neue Aufbaustufen ohne erneute Risikoprüfung und ohne neue Wartezeiten möglich.
Im Zuge einer Beitragsanpassung können die im Basistarif genannten betraglichen Leistungsgrenzen der Entwicklung des marktüblichen Preisniveaus der jeweiligen Leistungsposition angepasst werden. Voraussetzung ist die Zustimmung des unabhängigen Treuhänders. Die Anpassung wirkt für bestehende Versicherungsverhältnisse und auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres.
Solche Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt. Mit Zustimmung des Treuhänders kann jedoch ein anderer Zeitpunkt bestimmt werden.
Der Versicherer kann auf dem Basistarif aufbauende Tarife (Aufbaustufen) einführen, wenn in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungseinschränkungen vorgenommen werden. Hat der Versicherer eine solche Entscheidung getroffen, kann die neue Aufbaustufe beantragt werden:
- innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe der Einführung
- zum Ersten des folgenden Monats
- jedoch nicht vor dem Wirksamwerden der Leistungseinschränkung in der GKV
Der Anspruch auf die zusätzlichen Tarifleistungen besteht dann ohne erneute Risikoprüfung und ohne neue Wartezeiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die im Basistarif festgelegten Höchstbeträge für Leistungen im Rahmen einer Beitragsanpassung an die Entwicklung der marktüblichen Preise angleichen, wobei ein unabhängiger Treuhänder zustimmen muss. Diese Änderung greift auch bei bereits laufenden Verträgen und wirkt in der Regel ab dem zweiten Monat nach der Benachrichtigung. Kommt es in der gesetzlichen Krankenversicherung zu Leistungskürzungen, kann der Versicherer zusätzliche Aufbaustufen anbieten, die man innerhalb von zwei Monaten beantragen kann – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten.
Häufige Fragen
Können die Höchstbeträge im Tarif nachträglich verändert werden?
Ja. Im Zuge einer Beitragsanpassung können die betraglichen Leistungsgrenzen mit Zustimmung des unabhängigen Treuhänders an das marktübliche Preisniveau der jeweiligen Leistungsposition angepasst werden. Das gilt auch für bestehende Versicherungsverhältnisse und für den noch laufenden Teil des Versicherungsjahres.
Ab wann wird eine solche Anpassung wirksam?
Die Änderung wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt. Mit Zustimmung des Treuhänders kann jedoch ein anderer Zeitpunkt bestimmt werden.
Was passiert, wenn die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen einschränkt?
Dann kann der Versicherer auf dem Basistarif aufbauende Tarife (Aufbaustufen) einführen. Die neue Aufbaustufe lässt sich innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe der Einführung zum Ersten des folgenden Monats beantragen, jedoch nicht vor dem Wirksamwerden der Leistungseinschränkung in der GKV.
Muss ich für eine neue Aufbaustufe erneut eine Gesundheitsprüfung machen?
Nein. Der Anspruch auf die zusätzlichen Tarifleistungen besteht ohne erneute Risikoprüfung und ohne neue Wartezeiten.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Ergänzungstarif-EG-basis 2017