Bei der ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung im Krankenzusatz PflegeSchutz steigt das vereinbarte Pflegetagegeld alle drei Jahre automatisch entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland, wobei der Beitrag entsprechend angepasst wird. Fällt der Index, wird das Pflegetagegeld nicht gesenkt. Für die Teilnahme gelten Altersgrenzen und weitere Voraussetzungen, ab einem Tagessatz von 150,00 EUR entfällt die weitere Dynamisierung, und der Versicherungsnehmer kann jeder Erhöhung widersprechen.
Alle drei Jahre, erstmals im 3. Quartal 2020, wird das vereinbarte Pflegetagegeld erhöht. Das gilt unabhängig davon, ob der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Grundlage ist die Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland der letzten drei Jahre. Der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland negativ, so erfolgt keine Senkung des vereinbarten Pflegetagegeldes.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Dynamisierung sind:
- Die versicherte Person vollendet im Kalenderjahr der Dynamisierung mindestens das 20. Lebensjahr, aber höchstens das 70. Lebensjahr.
- Der Versicherungsbeginn für den Tarif PflegeSchutz liegt nicht im Kalenderjahr der Dynamisierung.
- Die Tagegeldhöhe wurde im Kalenderjahr der Dynamisierung, auch für die Zukunft, nicht verändert.
- Der Tarif PflegeSchutz besteht ungekündigt.
Sobald in einer Leistungskomponente ein Tagessatz von 150,00 EUR erreicht wird, entfällt der Anspruch auf weitere Dynamisierungen für alle Leistungskomponenten.
Eine Erhöhung bezieht sich auf den zuletzt vereinbarten Tagessatz und wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
Der Höchstbetrag von 150,00 EUR kann mit Zustimmung des Treuhänders für Prämienänderungen der Entwicklung der Kostenverhältnisse angepasst werden.
Die Dynamisierung wird dem Versicherungsnehmer mitgeteilt. Sie wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung folgt.
Der Versicherungsnehmer kann hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden des erhöhten Beitrags widersprechen.
Widerspricht der Versicherungsnehmer einer Erhöhung an zwei aufeinanderfolgenden Dynamisierungen, so erlischt der Anspruch auf künftige Dynamisierungen nach dieser Vorschrift. Eine erneute Teilnahme kann allerdings über eine Gesundheitsprüfung mit Zustimmung des Versicherers zugelassen werden.
Für den bisherigen Versicherungsschutz vereinbarte Besondere Bedingungen gelten auch für den höheren Versicherungsschutz.
Einzelheiten zur Anpassung sind in den Technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt.
Was bedeutet das konkret?
Alle drei Jahre wird das vereinbarte Pflegetagegeld an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland angepasst und der Beitrag steigt entsprechend; sinkt der Index, wird das Tagegeld nicht gekürzt. Damit man teilnimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem eine Altersgrenze und ein ungekündigter Tarif. Ist ein Tagessatz von 150,00 EUR erreicht, gibt es keine weiteren Erhöhungen. Der Versicherungsnehmer wird über jede Dynamisierung informiert und kann ihr innerhalb eines Monats widersprechen.
Häufige Fragen
Wie oft wird das Pflegetagegeld erhöht?
Das vereinbarte Pflegetagegeld wird alle drei Jahre erhöht, erstmals im 3. Quartal 2020. Grundlage ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland der letzten drei Jahre; der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Wird das Tagegeld gesenkt, wenn die Preise fallen?
Nein. Ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland negativ, erfolgt keine Senkung des vereinbarten Pflegetagegeldes.
Gibt es eine Obergrenze für die Dynamisierung?
Ja. Sobald in einer Leistungskomponente ein Tagessatz von 150,00 EUR erreicht wird, entfällt der Anspruch auf weitere Dynamisierungen für alle Leistungskomponenten. Dieser Höchstbetrag kann mit Zustimmung des Treuhänders der Entwicklung der Kostenverhältnisse angepasst werden.
Kann ich einer Erhöhung widersprechen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden des erhöhten Beitrags widersprechen. Bei Widerspruch an zwei aufeinanderfolgenden Dynamisierungen erlischt der Anspruch auf künftige Dynamisierungen; eine erneute Teilnahme ist über eine Gesundheitsprüfung mit Zustimmung des Versicherers möglich.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflegetagegeld-PflegeSchutz 2017