Versicherungsfähig im Pflegetagegeld-Tarif PflegeSchutz der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG sind Personen, die bei Vertragsabschluss in der deutschen Pflegepflichtversicherung – also der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung – abgesichert sind. Zugleich darf für eine versicherte Person neben PflegeSchutz keine weitere Pflegetagegeldversicherung bei diesem Versicherer bestehen; eine Ausnahme gilt für den Tarif Pflege Bahr.
Versicherungsfähig sind Personen, die bei Vertragsabschluss in der deutschen Pflegepflichtversicherung versichert sind. Das umfasst sowohl die soziale Pflegeversicherung als auch die private Pflegepflichtversicherung.
Neben dem Tarif PflegeSchutz darf für eine versicherte Person keine weitere Pflegetagegeldversicherung bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bestehen oder abgeschlossen werden. Diese Einschränkung gilt nicht für den Tarif Pflege Bahr.
Was bedeutet das konkret?
Um diesen Tarif abschließen zu können, muss man bereits in der deutschen Pflegepflichtversicherung abgesichert sein – entweder gesetzlich oder privat. Außerdem darf man beim selben Versicherer neben PflegeSchutz keine zweite Pflegetagegeldversicherung haben oder abschließen. Der Tarif Pflege Bahr ist von dieser Einschränkung ausgenommen.
Häufige Fragen
Wer kann diesen Tarif überhaupt abschließen?
Abschließen können Personen, die bei Vertragsabschluss in der deutschen Pflegepflichtversicherung versichert sind – entweder in der sozialen oder in der privaten Pflegepflichtversicherung.
Darf ich zusätzlich zu PflegeSchutz noch eine weitere Pflegetagegeldversicherung haben?
Nein, neben dem Tarif PflegeSchutz darf für eine versicherte Person keine weitere Pflegetagegeldversicherung bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bestehen oder abgeschlossen werden.
Gilt das Verbot einer zweiten Pflegetagegeldversicherung auch für Pflege Bahr?
Nein, für den Tarif Pflege Bahr gilt diese Einschränkung nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflegetagegeld-PflegeSchutz 2017