Bei der Krankenzusatzversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bestimmt sich der monatliche Beitrag für je 5,00 EUR Tagessatz nach dem erreichten Alter der versicherten Person. Ausschlaggebend ist dabei die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr.
Die monatliche Beitragsrate für je 5,00 EUR Tagessatz richtet sich nach dem erreichten Alter. Maßgeblich ist die Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr der versicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch der monatliche Beitrag ausfällt, hängt vom Alter der versicherten Person ab und wird pro 5,00 EUR Tagessatz berechnet. Für die Altersbestimmung wird das Geburtsjahr vom Beginnjahr abgezogen.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Höhe des monatlichen Beitrags?
Die monatliche Beitragsrate für je 5,00 EUR Tagessatz richtet sich nach dem erreichten Alter der versicherten Person.
Wie wird das maßgebliche Alter für den Beitrag ermittelt?
Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Auf welche Einheit bezieht sich die angegebene Beitragsrate?
Die Beitragsrate bezieht sich jeweils auf 5,00 EUR Tagessatz.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflegetagegeld-PflegeSchutz 2017