Wer beim Pflegetagegeld der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenzusatzversicherung PflegeSchutz wissen will, wann und wie viel gezahlt wird, findet hier die Antworten: Das vereinbarte Pflegetagegeld richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad, wobei die Leistungskomponenten PflegeSchutz 1 bis 5 nur in bestimmten Kombinationen abschließbar sind. Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 gibt es eine Einmalzahlung in Höhe des 30-fachen Tagessatzes, es bestehen keine Wartezeiten, und zahlreiche Assistanceleistungen wie die Vermittlung von Pflegekräften, Fahrdiensten oder Hausnotruf ergänzen den Schutz.
Pflegetagegeld
Gezahlt wird das vereinbarte Pflegetagegeld in der jeweiligen Leistungskomponente:
- PflegeSchutz 5 bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 5
- PflegeSchutz 4 bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4
- PflegeSchutz 3 bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 3
- PflegeSchutz 2 bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 2
- PflegeSchutz 1 bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1
Höhe der Leistung
Die Leistungskomponenten können nur in den folgenden Kombinationen bestehen:
- PflegeSchutz 5
- PflegeSchutz 5 + PflegeSchutz 4
- PflegeSchutz 5 + PflegeSchutz 4 + PflegeSchutz 3
- PflegeSchutz 5 + PflegeSchutz 4 + PflegeSchutz 3 + PflegeSchutz 2
- PflegeSchutz 5 + PflegeSchutz 4 + PflegeSchutz 3 + PflegeSchutz 2 + PflegeSchutz 1
Das vereinbarte Pflegetagegeld bei Pflegebedürftigkeit nach einem Pflegegrad darf nicht höher sein als das vereinbarte Pflegetagegeld bei Pflegebedürftigkeit nach einem höheren Pflegegrad. Dies gilt auch bei Erhöhung einzelner Leistungskomponenten durch Dynamiken.
Diese Voraussetzungen können auch durch eine Tarifkombination mit dem Tarif Pflege Bahr der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG erfüllt werden.
Entfällt der Tarif Pflege Bahr und entsteht durch diesen Wegfall in Leistungskomponenten des Tarifes PflegeSchutz eine Situation, in der die genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, erhöht der Versicherer die betroffene Leistungskomponente soweit, dass sie das Niveau der Leistungskomponente erreicht, die den davorliegenden höher abgesicherten Pflegegrad bedient.
Begriff und Ermittlung der Pflegebedürftigkeit
Definition, Voraussetzung und Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ergeben sich aus den einschlägigen Musterbedingungen. Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Versicherungsleistungen ergeben sich aus den einschlägigen Musterbedingungen und den dazugehörigen Tarifbedingungen der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG.
Wird ein durch den Medizinischen Dienst der deutschen Pflegepflichtversicherung erstelltes Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit innerhalb von 6 Monaten nach Erstellung vorgelegt, werden die Leistungen abweichend von den Musterbedingungen ab dem Zeitpunkt erbracht, der auch von der deutschen Pflegepflichtversicherung zugrunde gelegt wird.
Hat der Versicherte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland, hat er sich wegen der Einstufung bzw. Überprüfung der Pflegebedürftigkeit von einem vom Versicherer beauftragten Gutachter untersuchen zu lassen. Die Beauftragung wird in der Regel an einen in Deutschland ansässigen Gutachter erfolgen. Die Mehrkosten einer Begutachtung im Ausland (u. a. Reisekosten) sind vom Versicherten zu tragen.
Ändert sich der Pflegegrad, so ändert sich das zu zahlende Pflegetagegeld ab dem Zeitpunkt der Feststellung entsprechend.
Assistanceleistungen
Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat die versicherte Person – sofern die Assistanceleistung in Deutschland durchgeführt wird – Anspruch auf:
- Vermittlung von Reha-Diensten und -Kliniken sowie Pflegeheimplätzen
- Vermittlung von examinierten Krankenschwestern und -pflegern, staatlich anerkannten Altenpflegern und Pflegehelfern bzw. Unternehmen, die die Leistungen der ambulanten Grundpflege zur Verfügung stellen
- Vermittlung von Kooperationspartnern zur Verrichtung der allgemein anfallenden Tätigkeiten im Haushalt
- Vermittlung an einen Dienstleister (Compass) für telefonische Informationsleistungen zu Pflegethemen, wie z. B. Fragen rund um die Pflegeversicherung, Hilfestellung zu Antragsverfahren und Finanzierungen sowie Leistungen im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation
- Vermittlung von Dienstleistern zur 24-Std.-Betreuung durch Fachpersonal in der Wohnung oder dem Haus der versicherten Person
- Vermittlung von Kooperationspartnern zur Besorgung von Einkäufen (ausschließlich Gegenstände des täglichen Bedarfs)
- Vermittlung einer Kinderbetreuung für bis zu 48 Std. (Kinder unter 16 Jahren), wenn Kinder infolge einer Notsituation nicht länger betreut werden können
- Vermittlung von Fahrdiensten
- Vermittlung von Kooperationspartnern zur Anlieferung einer täglichen Hauptmahlzeit
- Vermittlung von Unternehmen, die Hausnotrufdienste, einschließlich technischer Bereitstellung des medizinischen Hausnotrufdienstes (inkl. Schlüsselverwaltung) anbieten
- Vermittlung von Architekten zur bedarfsorientierten und behindertengerechten Umgestaltung des Wohnraumes
- Benennung von Betreuungsdiensten zur Unterbringung und Versorgung von Haustieren
Versicherungsschutz besteht nur für die Vermittlung bzw. Benennung, nicht aber für die Bezahlung der vermittelten bzw. benannten Leistung.
Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Wird die versicherte Person erstmalig pflegebedürftig (mindestens Pflegegrad 2), wird zusätzlich zum Pflegetagegeld eine Einmalzahlung in Höhe des 30-fachen Tagessatzes aus der Leistungskomponente des festgestellten Pflegegrades gezahlt. Der Anspruch auf Einmalleistung besteht nur einmal während der gesamten Vertragslaufzeit.
Wartezeit
Wartezeiten bestehen nicht.
Ordentliches Kündigungsrecht
Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Leistungspflicht im Ausland
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie die Schweiz.
Verlegt eine versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen dieser Staaten, so hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Fortsetzung des Vertrages.
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt in einem anderen als den genannten Staaten besteht für die Dauer von bis zu 6 Wochen ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz.
Leistungspflicht bei vollstationärer Behandlung
Der Versicherer leistet während der Durchführung einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationsmaßnahme sowie einer Kur- und Sanatoriumsbehandlung, solange ein Leistungsanspruch in der deutschen Pflegepflichtversicherung unverändert fortbesteht bzw. fortbestehen würde.
Leistungspflicht bei Suchterkrankung
Ist die Pflegebedürftigkeit als Folge einer Suchterkrankung eingetreten, so bleibt die Leistungspflicht abweichend von den Musterbedingungen bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Das Pflegetagegeld wird je nach festgestelltem Pflegegrad aus der passenden Leistungskomponente PflegeSchutz 1 bis 5 gezahlt, wobei diese nur in festen Kombinationen abgeschlossen werden können und der Betrag bei einem niedrigeren Pflegegrad nicht höher sein darf als bei einem höheren. Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 gibt es zusätzlich eine einmalige Zahlung in Höhe des 30-fachen Tagessatzes. Es gibt keine Wartezeiten, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht, und der Schutz gilt auch im EU-/EWR-Raum sowie in der Schweiz. Ergänzend werden zahlreiche Assistanceleistungen vermittelt, wobei nur die Vermittlung, nicht die Bezahlung der Leistung übernommen wird.
Häufige Fragen
Wie viel Pflegetagegeld wird gezahlt und wovon hängt es ab?
Gezahlt wird das vereinbarte Pflegetagegeld aus der jeweiligen Leistungskomponente, passend zum festgestellten Pflegegrad – von PflegeSchutz 1 bei Pflegegrad 1 bis PflegeSchutz 5 bei Pflegegrad 5. Das Tagegeld für einen niedrigeren Pflegegrad darf dabei nicht höher sein als für einen höheren Pflegegrad.
Gibt es eine zusätzliche Zahlung, wenn man erstmals pflegebedürftig wird?
Ja. Wird die versicherte Person erstmalig pflegebedürftig mit mindestens Pflegegrad 2, wird zusätzlich zum Pflegetagegeld eine Einmalzahlung in Höhe des 30-fachen Tagessatzes aus der Leistungskomponente des festgestellten Pflegegrades gezahlt. Dieser Anspruch besteht nur einmal während der gesamten Vertragslaufzeit.
Muss man eine Wartezeit abwarten, bevor Leistungen gezahlt werden?
Nein, Wartezeiten bestehen nicht.
Besteht der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Der Schutz erstreckt sich auf die Mitgliedstaaten der EU, die Vertragsstaaten des EWR sowie die Schweiz; bei Wohnsitzverlegung dorthin besteht Anspruch auf Fortsetzung des Vertrages. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in anderen Staaten besteht ohne besondere Vereinbarung für bis zu 6 Wochen Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflegetagegeld-PflegeSchutz 2017