Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG sichert eine Anwartschaftsversicherung im Bereich Krankenzusatz das Recht, die Pflege-Leistungskomponenten PflegeSchutz 1 bis 4 später ohne erneute Gesundheitsprüfung mit dem vereinbarten Pflegetagegeld in Kraft zu setzen. Der Umwandlungsantrag ist zu bestimmten Altersstufen möglich, während der Laufzeit besteht Leistungsfreiheit, und mit Inkraftsetzung oder eintretender Pflegebedürftigkeit endet die Anwartschaft.
Abschluss
Eine Anwartschaftsversicherung kann unter den festgelegten Voraussetzungen für die Leistungskomponenten PflegeSchutz 1, PflegeSchutz 2, PflegeSchutz 3 und PflegeSchutz 4 abgeschlossen werden.
Leistungsinhalt
Mit dem Abschluss einer Anwartschaftsversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht, die in Anwartschaft gestellten Leistungskomponenten mit der vereinbarten Höhe des Pflegetagegeldes in Kraft zu setzen.
Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung ist der Versicherer hinsichtlich der in Anwartschaft gestellten Leistungskomponenten leistungsfrei. Ab dem Umwandlungstermin wird der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in Kraft gesetzt.
Der Antrag auf Inkraftsetzung der in Anwartschaft gestellten Leistungskomponenten kann zum Zeitpunkt der Vollendung des 30., des 35., des 40., des 45., des 50., des 55., des 60. und des 65. Lebensjahres gestellt werden. Umwandlungstermin ist der Erste des Geburtsmonats.
Der Antrag ist mindestens 6 Monate und frühestens 12 Monate vor dem gewünschten Umstellungstermin zu stellen. Eine Antragsstellung ist nicht möglich, wenn die versicherte Person bereits pflegebedürftig ist.
Die Inkraftsetzung einer Leistungskomponente ist ausgeschlossen, solange eine Leistungskomponente, die einen höheren Pflegegrad absichert, in Anwartschaft gestellt ist.
Beiträge
Der Anwartschaftsbeitrag richtet sich nach dem Anwartschaftsprozentsatz und dem Beitrag der jeweiligen Leistungskomponente.
Werden während der Dauer der Anwartschaftsversicherung die Beiträge für die gewählte Leistungskomponente geändert, so ändern sich auch die Beiträge der bestehenden Anwartschaftsversicherung entsprechend. Bei einer Beitragsänderung der Leistungskomponenten kann zudem der Prozentsatz der Anwartschaftsversicherung mit Wirkung für bestehende Anwartschaften geändert werden.
Ab dem Umstellungstermin sind die dann gültigen Beiträge zu entrichten. Der Beitragsberechnung wird das zu diesem Zeitpunkt erreichte Eintrittsalter des Versicherten zugrunde gelegt.
Beendigung
Mit der Inkraftsetzung der in Anwartschaft stehenden Leistungskomponenten endet die Anwartschaftsversicherung.
Wird von dem letztmaligen Recht auf Umstellung kein Gebrauch gemacht oder tritt bei der versicherten Person Pflegebedürftigkeit ein, erlöschen alle erworbenen Rechte. Eine Rückzahlung der Beiträge ist ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Mit einer Anwartschaftsversicherung sichert man sich das Recht, die Pflegeschutz-Leistungen später ohne neue Gesundheitsprüfung zu aktivieren. Während dieser Zeit zahlt der Versicherer für die gestellten Komponenten noch nicht, dafür fällt ein reduzierter Anwartschaftsbeitrag an. Die Umwandlung ist nur zu bestimmten Altersstufen möglich, und der Antrag muss innerhalb eines festen Zeitfensters vor dem Umstellungstermin gestellt werden. Nutzt man das letzte Umstellungsrecht nicht oder tritt Pflegebedürftigkeit ein, entfallen die erworbenen Rechte und die Beiträge werden nicht zurückgezahlt.
Häufige Fragen
Muss ich bei der Umwandlung eine neue Gesundheitsprüfung machen?
Nein. Ab dem Umwandlungstermin wird der Versicherungsschutz für die in Anwartschaft gestellten Leistungskomponenten ohne erneute Gesundheitsprüfung in Kraft gesetzt.
Zu welchen Zeitpunkten kann ich die Anwartschaft in vollen Versicherungsschutz umwandeln?
Der Antrag kann zur Vollendung des 30., 35., 40., 45., 50., 55., 60. und 65. Lebensjahres gestellt werden. Umwandlungstermin ist der Erste des Geburtsmonats. Der Antrag muss mindestens 6 Monate und frühestens 12 Monate vorher gestellt werden.
Kann ich die Anwartschaft noch umwandeln, wenn ich bereits pflegebedürftig bin?
Nein. Eine Antragsstellung ist nicht möglich, wenn die versicherte Person bereits pflegebedürftig ist. Tritt Pflegebedürftigkeit ein, erlöschen alle erworbenen Rechte und eine Rückzahlung der Beiträge ist ausgeschlossen.
Was passiert mit den gezahlten Beiträgen, wenn ich die Umstellung nicht nutze?
Wird vom letztmaligen Recht auf Umstellung kein Gebrauch gemacht, erlöschen alle erworbenen Rechte. Eine Rückzahlung der Beiträge ist ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflegetagegeld-PflegeSchutz 2017