Wie sich der Krankenvoll-Beitrag bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG zusammensetzt, hängt vom erreichten Alter der versicherten Person ab, das sich aus der Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr ergibt. Erwachsene zahlen zusätzlich zur tariflichen monatlichen Beitragsrate einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent der Bruttoprämie, der bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben wird, in dem das 60. Lebensjahr vollendet ist.
Die monatliche Beitragsrate (Beitragsübersichtsblatt) richtet sich nach dem erreichten Alter. Maßgeblich ist dabei die Differenz zwischen dem Beginn- und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Zusätzlich zur tariflichen monatlichen Beitragsrate müssen Erwachsene den gesetzlichen Zuschlag VAG entrichten. Dieser Zuschlag beträgt 10 % der Bruttoprämie. Er wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Ändern sich die Tarifbeiträge im Rahmen der Regelungen zur Beitragsanpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, ändert sich auch der gesetzliche Zuschlag entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch der monatliche Beitrag ausfällt, richtet sich nach dem Alter der versicherten Person, das aus dem Unterschied zwischen Beginn- und Geburtsjahr berechnet wird. Erwachsene zahlen obendrauf einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 % der Bruttoprämie, der nur bis zum Ende des Jahres anfällt, in dem sie 60 Jahre alt werden. Wird der Tarifbeitrag angepasst, passt sich dieser Zuschlag automatisch mit an.
Häufige Fragen
Wie wird das für den Beitrag maßgebliche Alter bestimmt?
Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Beginn- und dem Geburtsjahr der versicherten Person. Danach richtet sich die monatliche Beitragsrate.
Wie hoch ist der gesetzliche Zuschlag und wer muss ihn zahlen?
Erwachsene zahlen zusätzlich zur tariflichen monatlichen Beitragsrate einen gesetzlichen Zuschlag VAG in Höhe von 10 % der Bruttoprämie.
Bis wann wird der gesetzliche Zuschlag erhoben?
Der Zuschlag wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Was passiert mit dem Zuschlag, wenn sich die Tarifbeiträge ändern?
Bei einer Änderung der Tarifbeiträge im Rahmen der Beitragsanpassung ändert sich auch der gesetzliche Zuschlag entsprechend.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Zahn-Z100-80-Z80-60 2017