Bei der Krankenvollversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG fallen unter Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen unter anderem Zahnkronen aller Art, Veneers, prothetische Leistungen wie Brücken und Prothesen sowie deren Reparatur, Aufbissbehelfe, Schienen, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische Leistungen samt knochenaufbauender Maßnahmen und den zugehörigen Vor- und Nachbehandlungen.
Zum Bereich Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen gehören:
- Zahnkronen jeder Art
- Veneers
- sämtliche prothetische Leistungen (zum Beispiel Brücken und Prothesen)
- Reparatur von Zahnersatz
- Aufbissbehelfe und Schienen
- kieferorthopädische Leistungen
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
- implantologische Leistungen (inklusive knochenaufbauender Maßnahmen) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen
Was bedeutet das konkret?
Dieser Bereich umfasst Behandlungen rund um Zahnersatz und die Kieferorthopädie. Dazu zählen zum Beispiel Kronen, Veneers, Brücken und Prothesen sowie deren Reparatur, Aufbissbehelfe und Schienen. Ebenso gehören kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen dazu. Auch implantologische Leistungen samt knochenaufbauender Maßnahmen und den zugehörigen Vor- und Nachbehandlungen sind erfasst.
Häufige Fragen
Zählen Kronen und Veneers zum Zahnersatz?
Ja, Zahnkronen jeder Art sowie Veneers gehören zu diesem Bereich.
Sind Implantate und Knochenaufbau eingeschlossen?
Ja, implantologische Leistungen inklusive knochenaufbauender Maßnahmen gehören dazu, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen.
Gehört die Reparatur von Zahnersatz dazu?
Ja, die Reparatur von Zahnersatz ist ausdrücklich Teil dieses Bereichs.
Werden auch Aufbissbehelfe, Schienen und kieferorthopädische Maßnahmen erfasst?
Ja, dazu gehören Aufbissbehelfe und Schienen, kieferorthopädische Leistungen sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Zahn-Z100-80-Z80-60 2017