Die Zahntarife Z 100/80 und Z 80/60 der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenvollversicherung lassen sich nur zusammen mit Tarifen für ambulante und stationäre Heilbehandlung abschließen. Entfällt einer dieser Tarife während der Laufzeit, endet auch der jeweilige Zahntarif.
Die Tarife Z 100/80 und Z 80/60 können nur in Verbindung mit Tarifen für ambulante und stationäre Heilbehandlung vereinbart werden.
Fällt während der Versicherungsdauer einer dieser Tarife fort, so endet damit auch die Versicherung nach Tarif Z 100/80 und Z 80/60.
Was bedeutet das konkret?
Die Tarife Z 100/80 und Z 80/60 sind an das Bestehen von Tarifen für ambulante und stationäre Heilbehandlung gekoppelt. Ohne diese Tarife ist ein Abschluss nicht möglich. Fällt einer der zugrunde liegenden Tarife während der Vertragslaufzeit weg, endet automatisch auch die Absicherung nach Z 100/80 und Z 80/60.
Häufige Fragen
Kann ich die Tarife Z 100/80 oder Z 80/60 allein abschließen?
Nein. Sie können nur in Verbindung mit Tarifen für ambulante und stationäre Heilbehandlung vereinbart werden.
Was passiert mit meinem Zahntarif, wenn ein zugehöriger Tarif wegfällt?
Fällt während der Versicherungsdauer einer der Tarife für ambulante und stationäre Heilbehandlung fort, endet damit auch die Versicherung nach Tarif Z 100/80 und Z 80/60.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Zahn-Z100-80-Z80-60 2017