Bei der Krankenvollversicherung der Alte Oldenburger richtet sich die monatliche Beitragsrate nach dem erreichten Alter, das sich aus der Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr der versicherten Person ergibt. Erwachsene zahlen zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent der Bruttoprämie, der bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben wird, in dem das 60. Lebensjahr vollendet ist.
Die monatliche Beitragsrate (Beitragsübersichtsblatt) richtet sich nach dem erreichten Alter der versicherten Person. Maßgeblich ist dabei die Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr der versicherten Person.
Zusätzlich zur tariflichen monatlichen Beitragsrate müssen Erwachsene den gesetzlichen Zuschlag VAG entrichten. Dieser Zuschlag beträgt 10 % der Bruttoprämie. Er wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Ändern sich die Tarifbeiträge im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, ändert sich auch der gesetzliche Zuschlag entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch der monatliche Beitrag ausfällt, hängt vom erreichten Alter der versicherten Person ab. Dieses Alter ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr. Erwachsene zahlen on top einen gesetzlichen Zuschlag von 10 % der Bruttoprämie, und zwar bis zum Ende des Jahres, in dem sie 60 werden. Steigt der Tarifbeitrag, passt sich dieser Zuschlag entsprechend mit an.
Häufige Fragen
Wonach bemisst sich die Höhe der monatlichen Beitragsrate?
Die monatliche Beitragsrate richtet sich nach dem erreichten Alter. Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Wie hoch ist der gesetzliche Zuschlag VAG und wer muss ihn zahlen?
Erwachsene zahlen zusätzlich zur tariflichen Beitragsrate den gesetzlichen Zuschlag VAG in Höhe von 10 % der Bruttoprämie.
Bis wann wird der gesetzliche Zuschlag erhoben?
Der Zuschlag wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Was passiert mit dem gesetzlichen Zuschlag, wenn sich die Tarifbeiträge ändern?
Ändern sich die Tarifbeiträge im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, ändert sich der gesetzliche Zuschlag entsprechend mit.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Stationär-KS-substitutiv 2017