Bei einer Entbindung bietet die Alte Oldenburger in der Krankenvollversicherung als Alternative zur normalen Kostenerstattung oder zum Krankenhaustagegeld eine feste Pauschalleistung an, die 103,– EUR beträgt. So können Versicherungsnehmer wählen, ob sie die tatsächlichen Kosten abrechnen oder die einheitliche Entbindungspauschale in Anspruch nehmen.
Für eine Entbindung kann eine Pauschalleistung gewährt werden. Diese tritt an die Stelle der Kostenerstattung oder des Krankenhaustagegeldes.
Die Entbindungspauschale beträgt 103,– EUR.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Entbindung gibt es die Möglichkeit, statt der üblichen Kostenerstattung oder des Krankenhaustagegeldes eine feste Pauschale zu erhalten. Diese Entbindungspauschale beträgt 103,– EUR.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pauschalleistung bei einer Entbindung?
Die Entbindungspauschale beträgt 103,– EUR.
Kann ich bei einer Entbindung zwischen Kostenerstattung und Pauschale wählen?
Ja, anstelle der Kostenerstattung oder des Krankenhaustagegeldes kann für eine Entbindung eine Pauschalleistung gewährt werden.
Wird die Entbindungspauschale zusätzlich zur Kostenerstattung gezahlt?
Nein, die Pauschalleistung tritt an die Stelle der Kostenerstattung beziehungsweise des Krankenhaustagegeldes, sie wird also anstelle dieser Leistungen gewährt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Stationär-KS-substitutiv 2017