Wer bei der Alte Oldenburger in der Krankenvollversicherung versichert ist und gleichzeitig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist oder Anspruch auf Heilfürsorge hat, kann das Versicherungsverhältnis beenden, wenn er aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet oder die Heilfürsorge wegfällt – vorausgesetzt, die entsprechende Erklärung wird innerhalb von zwei Monaten abgegeben.
Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben, können das Versicherungsverhältnis beenden.
Diese Beendigung ist zum Zeitpunkt möglich, zu dem sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden oder ihre Heilfürsorge wegfällt.
Dazu ist eine Erklärung erforderlich, die innerhalb von 2 Monaten abzugeben ist.
Was bedeutet das konkret?
Bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder hast du Anspruch auf Heilfürsorge, kannst du dein Versicherungsverhältnis beenden, sobald du aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidest oder die Heilfürsorge wegfällt. Wichtig ist, dass du diese Erklärung innerhalb von zwei Monaten abgibst.
Häufige Fragen
Wer darf das Versicherungsverhältnis nach dieser Regelung beenden?
Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder einen Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Zu welchem Zeitpunkt kann die Beendigung erfolgen?
Zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder des Wegfalls der Heilfürsorge.
Welche Frist muss ich für die Erklärung beachten?
Die Erklärung ist innerhalb von 2 Monaten abzugeben.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Stationär-KS-substitutiv 2017