Wer den Zusatzbaustein K/S bei der Alte Oldenburger in der Krankenvollversicherung abschließen möchte, benötigt zwingend einen Stationärtarif mit Versicherungsschutz für die Unterbringung im Zweibettzimmer. Die unselbstständige Tarifergänzung kann nur gemeinsam mit diesem Stationärtarif bestehen und endet automatisch, sobald dieser wegfällt.
Die unselbstständige Tarifergänzung K/S ist an einen Stationärtarif gebunden. Sie kann nur zusätzlich zu einem Stationärtarif bestehen, der Versicherungsschutz für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer bietet.
Endet der zugrunde liegende Stationärtarif, so endet auch die Tarifergänzung K/S.
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein K/S ist kein eigenständiger Tarif, sondern eine Ergänzung. Er lässt sich nur abschließen und behalten, wenn zugleich ein Stationärtarif mit Zweibettzimmer-Unterbringung besteht. Fällt dieser Stationärtarif weg, verliert auch die Tarifergänzung K/S ihre Grundlage und endet.
Häufige Fragen
Kann ich die Tarifergänzung K/S auch ohne weiteren Tarif abschließen?
Nein. K/S ist eine unselbstständige Tarifergänzung und kann nur zusätzlich zu einem Stationärtarif bestehen, der Versicherungsschutz für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer bietet.
Was passiert mit K/S, wenn mein Stationärtarif endet?
Die Tarifergänzung K/S endet zusammen mit dem zugrunde liegenden Stationärtarif.
Welche Voraussetzung muss der Stationärtarif erfüllen, damit K/S bestehen kann?
Der Stationärtarif muss Versicherungsschutz für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer beinhalten.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Stationär-KS-substitutiv 2017