Wer bei der Alte Oldenburger in der privaten Krankenvollversicherung stationär im Krankenhaus liegt und ein Einbettzimmer wünscht, erhält die verbleibenden Differenzkosten für die Unterkunft im Einbettzimmer erstattet – berechnet nach Abzug der Kosten für die Unterbringung im Zweibettzimmer.
Bei einer stationären Krankenhausbehandlung werden die verbleibenden Differenzkosten für die Unterkunft im Einbettzimmer erstattet. Von den Kosten für das Einbettzimmer werden zuvor die Kosten für die Unterbringung im Zweibettzimmer abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Wer sich bei einem Krankenhausaufenthalt für ein Einbettzimmer entscheidet, bekommt die dafür anfallenden Zusatzkosten erstattet. Dabei wird der Betrag zugrunde gelegt, der nach Abzug der Kosten für ein Zweibettzimmer verbleibt.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für ein Einbettzimmer im Krankenhaus übernommen?
Ja, bei stationärer Krankenhausbehandlung werden die verbleibenden Differenzkosten für die Unterbringung im Einbettzimmer erstattet.
Wie wird die Erstattung für das Einbettzimmer berechnet?
Von den Kosten für das Einbettzimmer werden zunächst die Kosten für die Unterbringung im Zweibettzimmer abgezogen. Die verbleibende Differenz wird erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Stationär-KS-substitutiv 2017