Wie sich der monatliche Beitrag beim Krankentagegeld der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG berechnet, hängt vom erreichten Alter der versicherten Person ab – und zwar für je 5,– EUR Krankentagegeld. Entscheidend ist dabei die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person, aus der sich die maßgebliche Beitragsrate ergibt.
Die monatliche Beitragsrate richtet sich nach dem erreichten Alter der versicherten Person. Sie ist im Beitragsübersichtsblatt aufgeführt.
Maßgeblich für die Ermittlung des Alters ist die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch der monatliche Beitrag für das Krankentagegeld ausfällt, hängt vom erreichten Alter der versicherten Person ab. Um dieses Alter zu bestimmen, wird das Geburtsjahr vom Beginnjahr abgezogen. Die konkreten Beitragsraten stehen im Beitragsübersichtsblatt.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Höhe des monatlichen Beitrags beim Krankentagegeld ab?
Die monatliche Beitragsrate richtet sich nach dem erreichten Alter der versicherten Person.
Wie wird das maßgebliche Alter der versicherten Person ermittelt?
Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Wo finde ich die konkreten monatlichen Beitragsraten?
Die monatliche Beitragsrate ist im Beitragsübersichtsblatt aufgeführt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld-KTV 2010