Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG können Versicherungsnehmer in der Krankenvoll-Sparte ihr vereinbartes Krankentagegeld mindestens alle drei Jahre erhöhen, sofern mindestens 30 EUR versichert sind – orientiert an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Gehaltsempfänger können bei einer Nettoeinkommenssteigerung auch außerhalb dieses Zeitraums eine Anpassung ohne erneute Wartezeit und Risikoprüfung beantragen, solange das Tagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigt.
Der Versicherer bietet den Versicherungsnehmern mindestens alle 3 Jahre die Gelegenheit, in den Krankentagegeldtarifen mit einem versicherten Krankentagegeld von mindestens 30,– EUR das vereinbarte Krankentagegeld zu erhöhen. Dabei wird die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde gelegt.
Die Anpassung (Erhöhung) kann nur auf einem Formular des Versicherers beantragt werden. Dieses nennt dem Versicherungsnehmer folgende Angaben:
- die Höhe, bis zu der das Krankentagegeld angepasst werden kann,
- die Frist, innerhalb der der Antrag beim Versicherer eingehen muss,
- den Zeitpunkt, zu dem die Anpassung in Kraft tritt.
Wird eine darüber hinausgehende Erhöhung des Nettoeinkommens nachgewiesen, erfolgt diese Anpassung entsprechend der individuellen Entwicklung des Nettoeinkommens. Die Höhe des Krankentagegeldes darf das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Erlangt der Versicherer davon Kenntnis, dass das versicherte Krankentagegeld höher ist als das Nettoeinkommen, gelten die entsprechenden Regelungen zur Herabsetzung.
KTV mit den Tarifstufen KTV 6, KTV 13, KTV 26
Nimmt der Versicherungsnehmer an 2 aufeinander folgenden Leistungsanpassungen nicht teil, ohne dass ein entsprechender Grund vorliegt, so erlischt der Anspruch auf künftige Leistungsanpassungen nach den Regelungen dieses Tarifs. Eine erneute Teilnahme kann zugelassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand der zu versichernden Person vorgelegt wird.
Für Gehaltsempfänger in einem festen Arbeitsverhältnis wird auch außerhalb des Dreijahreszeitraumes bei einer Erhöhung des Nettoeinkommens auf Antrag des Versicherungsnehmers das vereinbarte Tagegeld im Rahmen des Tarifs KTV entsprechend angepasst.
Die Bestimmungen für die Erhöhung des Versicherungsschutzes finden grundsätzlich Anwendung. Bisher vereinbarte Risikozuschläge werden im gleichen Verhältnis erhöht wie der Tarifbeitrag. Für den bisherigen Versicherungsschutz vereinbarte besondere Bedingungen gelten auch für den höheren Versicherungsschutz.
Für die Anpassung entfallen erneute Wartezeiten und eine erneute Risikoprüfung. Bei Anpassungen außerhalb des Dreijahreszeitraumes gilt dies jedoch nur dann, wenn der Antrag auf Anpassung spätestens innerhalb von 2 Monaten nach der Gehaltserhöhung gestellt wird und die prozentuale Krankentagegelderhöhung den prozentualen Anstieg des Nettogehalts nicht übersteigt.
Wirksam wird die Anpassung zu dem vom Versicherer vorgeschlagenen Zeitpunkt. Bei Anpassungen außerhalb des Dreijahreszeitraumes wird sie zu dem Monatsbeginn wirksam, der dem Antragseingang beim Versicherer folgt, frühestens jedoch zu Beginn des Monats, für den die Gehaltserhöhung gilt.
Laufende Versicherungsfälle werden durch die Anpassung nicht betroffen. Der Zeitpunkt der Erhöhung und die Veränderung des Gehalts sind auf Verlangen des Versicherers nachzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Mindestens alle drei Jahre darf das vereinbarte Krankentagegeld erhöht werden, wenn mindestens 30 EUR versichert sind; als Maßstab dient die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erhöhung läuft über ein Formular des Versicherers und darf das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Gehaltsempfänger in festem Arbeitsverhältnis können auch außerhalb des Dreijahreszeitraums eine Anpassung beantragen. Werden zwei aufeinanderfolgende Anpassungen ohne Grund ausgelassen, erlischt der Anspruch auf künftige Erhöhungen – eine erneute Teilnahme ist nur mit ärztlichem Zeugnis möglich.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich mein Krankentagegeld erhöhen?
Der Versicherer bietet mindestens alle 3 Jahre die Gelegenheit, das vereinbarte Krankentagegeld zu erhöhen – vorausgesetzt, es sind mindestens 30 EUR versichert. Grundlage ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Kann ich das Tagegeld auch zwischen den Dreijahreszeiträumen anpassen?
Ja. Für Gehaltsempfänger in einem festen Arbeitsverhältnis wird bei einer Erhöhung des Nettoeinkommens auf Antrag auch außerhalb des Dreijahreszeitraumes das vereinbarte Tagegeld im Rahmen des Tarifs KTV entsprechend angepasst. Auf erneute Wartezeiten und eine erneute Risikoprüfung wird dabei nur verzichtet, wenn der Antrag spätestens innerhalb von 2 Monaten nach der Gehaltserhöhung gestellt wird und die prozentuale Erhöhung den prozentualen Anstieg des Nettogehalts nicht übersteigt.
Was passiert, wenn ich Anpassungen nicht wahrnehme?
Nimmt der Versicherungsnehmer an 2 aufeinanderfolgenden Leistungsanpassungen ohne triftigen Grund nicht teil, erlischt der Anspruch auf künftige Leistungsanpassungen. Eine erneute Teilnahme kann zugelassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird.
Gibt es eine Obergrenze für das Krankentagegeld?
Ja. Die Höhe des Krankentagegeldes darf das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Erlangt der Versicherer Kenntnis davon, dass das versicherte Krankentagegeld höher ist als das Nettoeinkommen, greifen die entsprechenden Regelungen zur Herabsetzung.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld-KTV 2010