Wer den Krankentagegeld-Tarif KTV bei der ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung im Rahmen der Krankenvollversicherung abschließen möchte, muss bereits über eine ambulante und stationäre Heilbehandlung nach Tarifen abgesichert sein, die nicht Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung vorbehalten sind. Fällt diese Versicherungsfähigkeit weg, besteht ein Anspruch auf Umstufung in einen Tarif mit gleichartigem Schutz unter Mitnahme der Alterungsrückstellung.
Nach Tarif KTV sind nur solche Personen versicherungsfähig, für die bei der ALTE OLDENBURGER ein Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlung besteht. Dieser Schutz muss nach Tarifen bestehen, die nicht Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung vorbehalten sind.
Entfällt die Versicherungsfähigkeit, hat der Versicherte Anspruch darauf, in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz bei der ALTE OLDENBURGER umgestuft zu werden. Bei dieser Umstufung wird die Alterungsrückstellung mitgenommen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif KTV kann nur von Personen genutzt werden, die bei der ALTE OLDENBURGER bereits eine private Absicherung für ambulante und stationäre Behandlungen haben. Verliert jemand diese Voraussetzung, muss er nicht ohne Schutz dastehen: Er kann in einen anderen Tarif mit vergleichbarem Versicherungsschutz wechseln. Die bereits angesparte Alterungsrückstellung geht dabei nicht verloren, sondern wird in den neuen Tarif übernommen.
Häufige Fragen
Wer kann den Tarif KTV überhaupt abschließen?
Versicherungsfähig sind nur Personen, für die bei der ALTE OLDENBURGER ein Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlung nach Tarifen besteht, die nicht Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung vorbehalten sind.
Was passiert, wenn die Versicherungsfähigkeit für den Tarif KTV wegfällt?
Dann hat der Versicherte Anspruch darauf, in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz bei der ALTE OLDENBURGER umgestuft zu werden.
Geht bei einer Umstufung die Alterungsrückstellung verloren?
Nein, bei der Umstufung in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wird die Alterungsrückstellung mitgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld-KTV 2010