Wer bei der ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung in der Krankenvollversicherung ein Krankentagegeld abgesichert hat, erhält bei vorübergehender eitsunfähigkeit eine tägliche Zahlung ohne zeitliche Höchstgrenze, sobald die vereinbarte Karenzzeit von 42, 91 oder 182 Tagen abgelaufen ist – zusätzlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine hälftige Leistung bei Teilarbeitsunfähigkeit.
Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
Das tarifliche Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze gezahlt, und zwar bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.
Das Krankentagegeld beträgt mindestens 5,– EUR. Es kann mehrfach versichert werden. Dabei darf das durchschnittliche Nettoeinkommen jedoch nicht überschritten werden.
Der Anspruch auf Zahlung des versicherten Krankentagegeldes beginnt nach Ablauf einer leistungsfreien Zeit (Karenzzeit) seit Beginn der völligen Arbeitsunfähigkeit. Die Dauer richtet sich nach der Tarifstufe:
- KTV 6: nach Ablauf von 42 leistungsfreien Tagen
- KTV 13: nach Ablauf von 91 leistungsfreien Tagen
- KTV 26: nach Ablauf von 182 leistungsfreien Tagen
Besteht im unmittelbaren Anschluss an eine völlige Arbeitsunfähigkeit von mindestens dreimonatiger Dauer, für die die ALTE OLDENBURGER Krankentagegeldleistungen erbracht hat, eine Teilarbeitsunfähigkeit, zahlt die ALTE OLDENBURGER für längstens 91 Tage die Hälfte des versicherten Krankentagegeldes.
Eine Teilarbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, solange
- eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 % besteht,
- die stufenweise Aufnahme der beruflichen Tätigkeit medizinisch angezeigt ist und
- dies ärztlich bescheinigt wird.
Der Leistungsanspruch bei Teilarbeitsunfähigkeit entfällt insoweit, als das Krankentagegeld zusammen mit dem vom Arbeitgeber gezahlten Gehalt das volle Arbeitseinkommen überschreitet.
Was bedeutet das konkret?
Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit erhält der Versicherungsnehmer das vereinbarte Krankentagegeld ohne zeitliche Höchstgrenze, sobald die zur Tarifstufe gehörende Karenzzeit abgelaufen ist. Die Leistung beträgt mindestens 5,– EUR täglich und darf zusammen mit weiteren Absicherungen das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Nach einer mindestens dreimonatigen völligen Arbeitsunfähigkeit kann bei anschließender Teilarbeitsunfähigkeit für höchstens 91 Tage die Hälfte des Krankentagegeldes gezahlt werden, solange Gehalt und Tagegeld zusammen das volle Arbeitseinkommen nicht überschreiten.
Häufige Fragen
Wie lange wird das Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
Das tarifliche Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze gezahlt, und zwar bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.
Ab wann beginnt die Zahlung des Krankentagegeldes?
Der Anspruch beginnt nach Ablauf der Karenzzeit seit Beginn der völligen Arbeitsunfähigkeit: bei KTV 6 nach 42 Tagen, bei KTV 13 nach 91 Tagen und bei KTV 26 nach 182 leistungsfreien Tagen.
Wie hoch muss das Krankentagegeld mindestens sein und gibt es eine Obergrenze?
Das Krankentagegeld beträgt mindestens 5,– EUR und kann mehrfach versichert werden. Dabei darf das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht überschritten werden.
Was gilt bei Teilarbeitsunfähigkeit im Anschluss an eine längere Arbeitsunfähigkeit?
Schließt sich an eine mindestens dreimonatige völlige Arbeitsunfähigkeit, für die Leistungen erbracht wurden, eine Teilarbeitsunfähigkeit an, wird für längstens 91 Tage die Hälfte des Krankentagegeldes gezahlt. Voraussetzung ist eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 %, eine medizinisch angezeigte stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit und eine ärztliche Bescheinigung. Der Anspruch entfällt, soweit Tagegeld und Arbeitgebergehalt zusammen das volle Arbeitseinkommen überschreiten.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld-KTV 2010