Bei der Krankenzusatzversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG richtet sich die monatliche Beitragsrate nach dem erreichten Alter, das sich aus der Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr der versicherten Person ergibt. Erwachsene mit einer substitutiven privaten Krankenversicherung zahlen zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag von 10 % der Bruttoprämie bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird.
Die monatliche Beitragsrate laut Beitragsübersichtsblatt richtet sich nach dem erreichten Alter. Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Zusätzlich zur tariflichen monatlichen Beitragsrate haben Erwachsene den gesetzlichen Zuschlag VAG zu entrichten. Dies gilt, sofern bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen eine substitutive Krankenversicherung besteht. Der Zuschlag beträgt 10 % der Bruttoprämie. Er wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Ändern sich die Tarifbeiträge, ändert sich auch der gesetzliche Zuschlag entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch der monatliche Beitrag ausfällt, hängt vom erreichten Alter der versicherten Person ab, das sich aus Beginn- und Geburtsjahr errechnet. Erwachsene, die zusätzlich eine substitutive private Krankenversicherung haben, zahlen einen gesetzlichen Zuschlag von 10 % der Bruttoprämie. Dieser Zuschlag wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, und passt sich an, wenn sich die Tarifbeiträge ändern.
Häufige Fragen
Wonach berechnet sich der monatliche Beitrag?
Die monatliche Beitragsrate richtet sich nach dem erreichten Alter. Maßgeblich ist dabei die Differenz zwischen Beginnjahr und Geburtsjahr der versicherten Person.
Wer muss den gesetzlichen Zuschlag VAG zahlen?
Den gesetzlichen Zuschlag VAG haben Erwachsene zusätzlich zu entrichten, sofern bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen eine substitutive Krankenversicherung besteht.
Wie hoch ist der gesetzliche Zuschlag und wie lange wird er erhoben?
Der Zuschlag beträgt 10 % der Bruttoprämie. Er wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Was passiert mit dem Zuschlag, wenn sich die Tarifbeiträge ändern?
Bei einer Änderung der Tarifbeiträge ändert sich auch der gesetzliche Zuschlag entsprechend.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Stationär-K50 2017