Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG erhalten Versicherte in der Krankenzusatzversicherung während eines Krankenhausaufenthalts ein Krankenhaustagegeld, wenn bestimmte Leistungen nicht gesondert berechnet oder nicht in Anspruch genommen werden. Für nicht gesondert berechnete ärztliche Leistungen gibt es 32,– EUR, für die Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse 16,– EUR – zusätzlich zur tariflichen Kostenerstattung.
Werden bei einem Krankenhausaufenthalt ärztliche Leistungen oder Unterbringung und Verpflegung nicht im versicherten Rahmen gesondert berechnet oder in Anspruch genommen, wird neben der tariflichen Kostenerstattung folgendes Krankenhaustagegeld gezahlt:
- für nicht gesondert berechnete ärztliche Leistungen: 32,– EUR
- bei Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse: 16,– EUR
Was bedeutet das konkret?
Wenn während eines Krankenhausaufenthalts bestimmte Leistungen, die versichert wären, nicht gesondert abgerechnet oder gar nicht genutzt werden, gibt es dafür ein Tagegeld. Dieses Krankenhaustagegeld wird zusätzlich zur tariflichen Kostenerstattung gezahlt. Für nicht gesondert berechnete ärztliche Leistungen beträgt es 32,– EUR, für die Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse 16,– EUR.
Häufige Fragen
Wann wird statt der Kostenerstattung ein Krankenhaustagegeld gezahlt?
Ein Krankenhaustagegeld wird gezahlt, wenn bei einem Krankenhausaufenthalt ärztliche Leistungen oder Unterbringung und Verpflegung nicht im versicherten Rahmen gesondert berechnet oder in Anspruch genommen werden.
Wie hoch ist das Tagegeld für nicht gesondert berechnete ärztliche Leistungen?
Für nicht gesondert berechnete ärztliche Leistungen werden 32,– EUR gezahlt.
Welchen Betrag gibt es bei Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse?
Bei Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse werden 16,– EUR gezahlt.
Wird das Tagegeld zusätzlich zur Kostenerstattung gezahlt?
Ja, das Krankenhaustagegeld wird neben der tariflichen Kostenerstattung gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Stationär-K50 2017