Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG können gesetzlich Krankenversicherte ihren Krankenzusatz-Vertrag beenden, wenn sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden – dafür genügt eine Erklärung, die innerhalb von 2 Monaten abzugeben ist.
Für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, kann das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der gesetzlichen Krankenversicherung beendet werden.
Dazu ist eine Erklärung abzugeben. Diese muss innerhalb von 2 Monaten erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Wer gesetzlich krankenversichert ist und aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet, kann das Versicherungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt beenden. Voraussetzung ist eine entsprechende Erklärung, die innerhalb von 2 Monaten abgegeben werden muss.
Häufige Fragen
Wann kann ich den Vertrag beenden, wenn ich gesetzlich krankenversichert war?
Das Versicherungsverhältnis kann zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der gesetzlichen Krankenversicherung beendet werden.
Welche Frist gilt für die Beendigungserklärung?
Die Erklärung zur Beendigung muss innerhalb von 2 Monaten abgegeben werden.
Für wen gilt diese Beendigungsmöglichkeit?
Sie gilt für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Stationär-K50 2017