Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG erhöht sich das Pflegetagegeld im Krankenzusatzschutz alle drei Jahre automatisch entsprechend dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes, wobei der Beitrag entsprechend steigt und bei negativer Preisentwicklung keine Senkung erfolgt. Die Teilnahme ist an Altersgrenzen und weitere Voraussetzungen geknüpft, ab einem Tagessatz von 150,00 EUR endet die Dynamisierung, und der Versicherungsnehmer kann jeder Erhöhung widersprechen.
Alle drei Jahre, erstmals im 3. Quartal 2020, wird das vereinbarte Pflegetagegeld erhöht. Das gilt unabhängig davon, ob der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Grundlage der Erhöhung ist die Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland der letzten drei Jahre. Der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland negativ, so erfolgt keine Senkung des vereinbarten Pflegetagegeldes.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Dynamisierung sind:
- Die versicherte Person vollendet im Kalenderjahr der Dynamisierung mindestens das 20. Lebensjahr, aber höchstens das 70. Lebensjahr.
- Der Versicherungsbeginn für den Tarif PflegeSchutz liegt nicht im Kalenderjahr der Dynamisierung.
- Die Tagegeldhöhe wurde im Kalenderjahr der Dynamisierung, auch für die Zukunft, nicht verändert.
- Der Tarif PflegeSchutz besteht ungekündigt.
Sobald in einer Leistungskomponente ein Tagessatz von 150,00 EUR erreicht wird, entfällt der Anspruch auf weitere Dynamisierungen für alle Leistungskomponenten.
Eine Erhöhung bezieht sich auf den zuletzt vereinbarten Tagessatz und wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
Der Höchstbetrag von 150,00 EUR kann mit Zustimmung des Treuhänders für Prämienänderungen der Entwicklung der Kostenverhältnisse angepasst werden.
Die Dynamisierung wird dem Versicherungsnehmer mitgeteilt. Sie wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung folgt.
Der Versicherungsnehmer kann hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden des erhöhten Beitrags widersprechen.
Widerspricht der Versicherungsnehmer einer Erhöhung an zwei aufeinanderfolgenden Dynamisierungen, so erlischt der Anspruch auf künftige Dynamisierungen nach dieser Vorschrift. Eine erneute Teilnahme kann allerdings über eine Gesundheitsprüfung mit Zustimmung des Versicherers zugelassen werden.
Für den bisherigen Versicherungsschutz vereinbarte Besondere Bedingungen gelten auch für den höheren Versicherungsschutz.
Einzelheiten zur Anpassung sind in den Technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt.
Was bedeutet das konkret?
Das vereinbarte Pflegetagegeld steigt alle drei Jahre automatisch, orientiert an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, wobei sich auch der Beitrag erhöht. Sinkt der Index, bleibt das Tagegeld dennoch gleich, es wird also nicht gesenkt. Die Teilnahme ist an bestimmte Voraussetzungen wie Alter und ungekündigten Tarif geknüpft, und ab einem Tagessatz von 150,00 EUR enden weitere Erhöhungen. Der Versicherungsnehmer kann einer Erhöhung widersprechen; bei Widerspruch an zwei aufeinanderfolgenden Dynamisierungen erlischt der Anspruch auf künftige Anpassungen.
Häufige Fragen
Wie oft und auf welcher Grundlage erhöht sich das Pflegetagegeld?
Das vereinbarte Pflegetagegeld wird alle drei Jahre, erstmals im 3. Quartal 2020, entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland der letzten drei Jahre erhöht. Der Beitrag wird dabei entsprechend angepasst.
Wird das Tagegeld auch gesenkt, wenn die Preise fallen?
Nein. Ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland negativ, erfolgt keine Senkung des vereinbarten Pflegetagegeldes.
Bis zu welchem Betrag findet die Dynamisierung statt?
Sobald in einer Leistungskomponente ein Tagessatz von 150,00 EUR erreicht wird, entfällt der Anspruch auf weitere Dynamisierungen für alle Leistungskomponenten. Dieser Höchstbetrag kann mit Zustimmung des Treuhänders der Kostenentwicklung angepasst werden.
Was passiert, wenn ich einer Erhöhung widerspreche?
Der Versicherungsnehmer kann innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden des erhöhten Beitrags widersprechen. Widerspricht er an zwei aufeinanderfolgenden Dynamisierungen, erlischt der Anspruch auf künftige Dynamisierungen. Eine erneute Teilnahme ist über eine Gesundheitsprüfung mit Zustimmung des Versicherers möglich.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflegetagegeld-PflegeSchutz 2017