Welches Pflegetagegeld zahlt die Alte Oldenburger ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenzusatzversicherung im Tarif PflegeSchutz? Von den Leistungskomponenten je Pflegegrad über Assistanceleistungen bis zur Einmalzahlung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit – hier finden Sie alle Details.
Pflegetagegeld Gezahlt wird das vereinbarte Pflegetagegeld in der Leistungskomponente PflegeSchutz 5 bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 5 PflegeSchutz 4 bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 PflegeSchutz 3 bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 3 PflegeSchutz 2 bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 2 PflegeSchutz 1 bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 2. Höhe der Leistung a.) Die Leistungskomponenten können nur in den folgenden Kombinationen bestehen: · PflegeSchutz 5 · PflegeSchutz 5 + PflegeSchutz 4 · PflegeSchutz 5 + PflegeSchutz 4 + PflegeSchutz 3 · PflegeSchutz 5 + PflegeSchutz 4 + PflegeSchutz 3 + PflegeSchutz 2 · PflegeSchutz 5 + PflegeSchutz 4 + PflegeSchutz 3 + PflegeSchutz 2 + PflegeSchutz 1 b.) Das vereinbarte Pflegetagegeld bei Pflegebedürftigkeit nach einem Pflegegrad darf nicht höher sein als das vereinbarte Pflegetagegeld bei Pflegebedürftigkeit nach einem höheren Pflegegrad. Dies gilt auch bei Erhöhung einzelner Leistungskomponenten durch Dynamiken. c.) Die Voraussetzungen nach b.) können auch durch eine Tarifkombination mit dem Tarif Pflege Bahr der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG erfüllt werden. Entfällt der Tarif Pflege Bahr und entsteht durch diesen Wegfall in Leistungskomponenten des Tarifes PflegeSchutz eine Situation, in der die Voraussetzungen nach b.) nicht mehr gegeben sind, erhöht der Versicherer die betroffene Leistungskomponente soweit, dass sie das Niveau der Leistungskomponente erreicht, die den davorliegenden höher abgesicherten Pflegegrad bedient. -- 2 of 8 -- P f l e g e S c h u t z 3. Begriff und Ermittlung der Pflegebedürftigkeit Definition, Voraussetzung und Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ergeben sich aus § 1a MB/EPV 2017. Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Versicherungsleistungen ergeben sich aus § 6 MB/EPV 2017 und den dazugehörigen Tarifbedingungen der ALTE OLDEN- BURGER Krankenversicherung AG. Wird ein durch den Medizinischen Dienst der deutschen Pflegepflichtversicherung erstelltes Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit innerhalb von 6 Monaten nach Erstellung vorgelegt, werden die Leistungen abweichend von § 6 Abs. 1 MB/EPV 2017 ab dem Zeitpunkt erbracht, der auch von der deutschen Pflegepflichtversicherung zugrunde gelegt wird. Hat der Versicherte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland, hat er sich wegen der Einstufung bzw. Überprüfung der Pflegebedürftigkeit von einem vom Versicherer beauftragten Gutachter untersuchen zu lassen. Die Beauftragung wird in der Regel an einen in Deutschland ansässigen Gutachter erfolgen. Die Mehrkosten einer Begutachtung im Ausland (u.a. Reisekosten) sind vom Versicherten zu tragen. Ändert sich der Pflegegrad, so ändert sich das zu zahlende Pflegetagegeld ab dem Zeitpunkt der Feststellung entsprechend. 4. Assistanceleistungen Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat die versicherte Person – sofern die Assistanceleistung in Deutschland durchgeführt wird – Anspruch auf: · Vermittlung von Reha-Diensten und -Kliniken sowie Pflegeheimplätzen · Vermittlung von examinierten Krankenschwestern und -pflegern, staatlich anerkannten Altenpflegern und Pflegehelfern bzw. Unternehmen, die die Leistungen der ambulanten Grundpfl ege zur Verfügung stellen · Vermittlung von Kooperationspartnern zur Verrichtung der allgemein anfallenden Tätigkeiten im Haushalt · Vermittlung an einen Dienstleister (Compass) für telefonische Informationsleistungen zu Pflegethemen, wie z. B. Fragen rund um die Pflegeversicherung, Hilfestellung zu Antragsverfahren und Finanzierungen sowie Leistungen im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation · Vermittlung von Dienstleistern zur 24-Std.-Betreuung durch Fachpersonal in der Wohnung oder dem Haus der versicherten Person · Vermittlung von Kooperationspartnern zur Besorgung von Einkäufen (ausschließlich Gegenstände des täglichen Bedarfs) · Vermittlung einer Kinderbetreuung für bis zu 48 Std. (Kinder unter 16 Jahren), wenn Kinder infolge einer Notsituation nicht länger betreut werden können · Vermittlung von Fahrdiensten · Vermittlung von Kooperationspartnern zur Anlieferung einer täglichen Hauptmahlzeit · Vermittlung von Unternehmen, die Hausnotrufdienste, einschließlich technischer Bereitstellung des medizinischen Hausnotrufdienstes (inkl. Schlüsselverwaltung) anbieten · Vermittlung von Architekten zur bedarfsorientierten und behindertengerechten Umgestaltung des Wohnraumes · Benennung von Betreuungsdiensten zur Unterbringung und Versorgung von Haustieren Versicherungsschutz besteht nur für die Vermittlung bzw. Benennung, nicht aber für die Bezahlung der vermittelten bzw. benannten Leistung. 5. Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit Wird die versicherte Person erstmalig pflegebedürftig (mindestens Pflegegrad 2), wird zusätzlich zum Pflegetagegeld eine Einmalzahlung in Höhe des 30-fachen Tagessatzes aus der Leistungskomponente des festgestellten Pflegegrades gezahlt. Der Anspruch auf Einmalleistung besteht nur einmal während der gesamten Vertragslaufzeit.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflegetagegeld-PflegeSchutz 2017