Versicherungsfähig im Pflegetagegeld-Tarif PflegeSchutz der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG sind Personen, die bei Vertragsabschluss in der deutschen Pflegepflichtversicherung – also der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung – versichert sind. Zusätzlich gilt: Neben dem Tarif PflegeSchutz darf für dieselbe versicherte Person keine weitere Pflegetagegeldversicherung bei diesem Versicherer bestehen oder abgeschlossen werden, mit Ausnahme des Tarifs Pflege Bahr.
Versicherungsfähig sind Personen, die bei Vertragsabschluss in der deutschen Pflegepflichtversicherung versichert sind. Dies gilt sowohl für die soziale Pflegeversicherung als auch für die private Pflegepflichtversicherung.
Neben dem Tarif PflegeSchutz darf für eine versicherte Person keine weitere Pflegetagegeldversicherung bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bestehen oder abgeschlossen werden. Das gilt nicht für den Tarif Pflege Bahr.
Was bedeutet das konkret?
Absichern kann sich nur, wer beim Abschluss des Vertrags in der deutschen Pflegepflichtversicherung versichert ist – dabei zählt sowohl die soziale als auch die private Pflegepflichtversicherung. Für dieselbe versicherte Person darf neben dem Tarif PflegeSchutz keine weitere Pflegetagegeldversicherung bei diesem Versicherer bestehen oder geschlossen werden. Eine Ausnahme davon bildet der Tarif Pflege Bahr.
Häufige Fragen
Wer kann diesen Pflegetagegeld-Tarif abschließen?
Versicherungsfähig sind Personen, die bei Vertragsabschluss in der deutschen Pflegepflichtversicherung versichert sind – entweder in der sozialen oder in der privaten Pflegepflichtversicherung.
Darf ich neben dem Tarif PflegeSchutz noch eine weitere Pflegetagegeldversicherung haben?
Nein, für eine versicherte Person darf neben dem Tarif PflegeSchutz keine weitere Pflegetagegeldversicherung bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bestehen oder abgeschlossen werden.
Gibt es eine Ausnahme von dem Verbot einer zusätzlichen Pflegetagegeldversicherung?
Ja, für den Tarif Pflege Bahr gilt diese Einschränkung nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflegetagegeld-PflegeSchutz 2017