Mit einer Anwartschaftsversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG im Bereich Krankenzusatz sichern Sie sich das Recht, die Leistungskomponenten PflegeSchutz 1 bis 4 später ohne erneute Gesundheitsprüfung in Kraft zu setzen. Der Antrag ist zu bestimmten Lebensaltern möglich, während der Laufzeit gilt ein reduzierter Anwartschaftsbeitrag, und bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit erlöschen die erworbenen Rechte ohne Beitragsrückzahlung.
Abschluss
Eine Anwartschaftsversicherung kann für die Leistungskomponenten PflegeSchutz 1, PflegeSchutz 2, PflegeSchutz 3 und PflegeSchutz 4 abgeschlossen werden, sofern die dafür genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Leistungsinhalt
Mit dem Abschluss einer Anwartschaftsversicherung erwerben Sie das Recht, die in Anwartschaft gestellten Leistungskomponenten mit der vereinbarten Höhe des Pflegetagegeldes in Kraft zu setzen.
Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung ist der Versicherer hinsichtlich der in Anwartschaft gestellten Leistungskomponenten leistungsfrei. Ab dem Umwandlungstermin wird der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in Kraft gesetzt.
Der Antrag auf Inkraftsetzung der in Anwartschaft gestellten Leistungskomponenten kann zu folgenden Zeitpunkten gestellt werden:
- bei Vollendung des 30. Lebensjahres
- bei Vollendung des 35. Lebensjahres
- bei Vollendung des 40. Lebensjahres
- bei Vollendung des 45. Lebensjahres
- bei Vollendung des 50. Lebensjahres
- bei Vollendung des 55. Lebensjahres
- bei Vollendung des 60. Lebensjahres
- bei Vollendung des 65. Lebensjahres
Umwandlungstermin ist der Erste des Geburtsmonats. Der Antrag ist mindestens 6 Monate und frühestens 12 Monate vor dem gewünschten Umstellungstermin zu stellen. Eine Antragsstellung ist nicht möglich, wenn die versicherte Person bereits pflegebedürftig ist.
Die für die Leistungskomponenten geltenden Regelungen gelten auch für die Anwartschaftsversicherung.
Die Inkraftsetzung einer Leistungskomponente ist ausgeschlossen, solange eine Leistungskomponente, die einen höheren Pflegegrad absichert, in Anwartschaft gestellt ist.
Beiträge
Der Anwartschaftsbeitrag richtet sich nach dem Anwartschaftsprozentsatz und nach dem Beitrag der jeweiligen Leistungskomponente.
Werden während der Dauer der Anwartschaftsversicherung die Beiträge für die gewählte Leistungskomponente geändert, so ändern sich die Beiträge der bestehenden Anwartschaftsversicherung entsprechend. Bei einer Beitragsänderung der Leistungskomponenten kann auch der Prozentsatz der Anwartschaftsversicherung mit Wirkung für bestehende Anwartschaften geändert werden.
Ab dem Umstellungstermin sind die dann gültigen Beiträge zu entrichten. Der Beitragsberechnung wird das zu diesem Zeitpunkt erreichte Eintrittsalter des Versicherten zugrunde gelegt.
Beendigung
Mit der Inkraftsetzung der in Anwartschaft stehenden Leistungskomponenten endet die Anwartschaftsversicherung.
Wird vom letztmaligen Recht auf Umstellung kein Gebrauch gemacht oder tritt bei der versicherten Person Pflegebedürftigkeit ein, erlöschen alle erworbenen Rechte. Eine Rückzahlung der Beiträge ist ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich das Recht, ausgewählte PflegeSchutz-Komponenten später ohne erneute Gesundheitsprüfung in Kraft zu setzen. Während der Laufzeit zahlen Sie einen reduzierten Anwartschaftsbeitrag, erhalten aber für diese Komponenten noch keine Leistung. Die Umstellung ist nur zu bestimmten Lebensaltern und mit vorgegebenen Antragsfristen möglich. Wird das letzte Umstellungsrecht nicht genutzt oder tritt vorher Pflegebedürftigkeit ein, verfallen die erworbenen Rechte ohne Beitragsrückzahlung.
Häufige Fragen
Muss ich beim späteren Inkraftsetzen der Leistung noch einmal meinen Gesundheitszustand prüfen lassen?
Nein. Ab dem Umwandlungstermin wird der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in Kraft gesetzt.
Zu welchen Zeitpunkten kann ich die Umstellung beantragen?
Der Antrag auf Inkraftsetzung kann bei Vollendung des 30., 35., 40., 45., 50., 55., 60. und 65. Lebensjahres gestellt werden. Umwandlungstermin ist der Erste des Geburtsmonats, und der Antrag ist mindestens 6 Monate, frühestens 12 Monate vorher zu stellen.
Was passiert, wenn ich bereits pflegebedürftig bin?
Ist die versicherte Person bereits pflegebedürftig, ist eine Antragsstellung nicht möglich. Tritt Pflegebedürftigkeit ein, erlöschen alle erworbenen Rechte, und eine Rückzahlung der Beiträge ist ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Beitrag während der Anwartschaft und nach der Umstellung?
Während der Anwartschaft richtet sich der Beitrag nach dem Anwartschaftsprozentsatz und dem Beitrag der jeweiligen Leistungskomponente. Ab dem Umstellungstermin gelten die dann gültigen Beiträge, wobei das zu diesem Zeitpunkt erreichte Eintrittsalter zugrunde gelegt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflegetagegeld-PflegeSchutz 2017