Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG endet die Krankenzusatzversicherung nach dem Optionstarif für eine versicherte Person zu klar festgelegten Zeitpunkten: sobald das Optionsrecht ausgeübt wird, nach Erreichen der Höchstversicherungsdauer von zehn Jahren, mit Vollendung des 39. Lebensjahres oder wenn die Versicherungsfähigkeit wegfällt. Wer sein Optionsrecht nicht innerhalb von zwei Monaten nutzt, verliert die Versicherung samt aller daraus erworbenen Rechte.
Die Versicherung nach dem Optionstarif endet für eine versicherte Person zu einem der folgenden Zeitpunkte:
- mit Ausübung des Optionsrechts,
- mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Höchstversicherungsdauer von 10 Jahren erreicht ist,
- mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 39. Lebensjahr vollendet, oder
- mit Wegfall der Voraussetzungen zur Versicherungsfähigkeit.
Wird das Optionsrecht nicht innerhalb der gesetzten Frist von zwei Monaten ausgeübt, endet die Versicherung. Alle daraus erworbenen Rechte erlöschen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung im Optionstarif läuft nicht unbegrenzt weiter, sondern endet automatisch in bestimmten Fällen: wenn das Optionsrecht genutzt wird, wenn die maximale Laufzeit von zehn Jahren erreicht ist, wenn die versicherte Person das 39. Lebensjahr vollendet hat oder wenn die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt sind. Wichtig ist die Zwei-Monats-Frist: Wird das Optionsrecht in dieser Zeit nicht ausgeübt, endet die Versicherung und die daraus entstandenen Rechte gehen verloren.
Häufige Fragen
Wann endet die Versicherung im Optionstarif?
Sie endet mit Ausübung des Optionsrechts, mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Höchstversicherungsdauer von 10 Jahren erreicht ist, mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 39. Lebensjahr vollendet, oder mit Wegfall der Voraussetzungen zur Versicherungsfähigkeit.
Wie lange gilt die Frist zur Ausübung des Optionsrechts?
Für die Ausübung des Optionsrechts gilt eine gesetzte Frist von zwei Monaten.
Was passiert, wenn ich das Optionsrecht nicht rechtzeitig ausübe?
Wird das Optionsrecht nicht innerhalb der Frist von zwei Monaten ausgeübt, endet die Versicherung und alle daraus erworbenen Rechte erlöschen.
Gibt es eine Altersgrenze für diese Versicherung?
Ja, die Versicherung endet mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 39. Lebensjahr vollendet.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Optionstarif-OTB 2024