Beim Krankenzusatz-Tarif OTB der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG steht der monatlich zu zahlende Beitrag im Versicherungsschein und bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit unverändert. Wie hoch der Beitrag ausfällt, richtet sich nach dem Eintrittsalter der zu versichernden Person, das sich aus dem Unterschied zwischen Geburtsjahr und Jahr des Versicherungsbeginns ergibt.
Die monatlich zu zahlende Beitragsrate für den Tarif OTB ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Sie bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert.
Die Beitragsrate wird bei Abschluss des Versicherungsvertrages nach dem Eintrittsalter der zu versichernden Person festgesetzt.
Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Jahr der Geburt und dem Jahr des Versicherungsbeginns.
Was bedeutet das konkret?
Der monatliche Beitrag für den Tarif OTB steht im Versicherungsschein und ändert sich während der gesamten Laufzeit des Vertrages nicht. Wie hoch er ist, wird beim Abschluss des Vertrages nach dem Eintrittsalter der zu versichernden Person bestimmt. Das Eintrittsalter berechnet sich als Differenz zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr, in dem die Versicherung beginnt.
Häufige Fragen
Kann sich der Beitrag im Tarif OTB während der Laufzeit ändern?
Nein, die monatlich zu zahlende Beitragsrate bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert.
Wonach richtet sich die Höhe der Beitragsrate?
Die Beitragsrate wird bei Abschluss des Versicherungsvertrages nach dem Eintrittsalter der zu versichernden Person festgesetzt.
Wie wird das Eintrittsalter bestimmt?
Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Jahr der Geburt und dem Jahr des Versicherungsbeginns.
Wo finde ich die Höhe meines monatlichen Beitrags?
Die monatlich zu zahlende Beitragsrate für den Tarif OTB ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Optionstarif-OTB 2024