Mit dem Optionsrecht der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenzusatzversicherung kann der Versicherungsnehmer zu festgelegten Zeitpunkten für die versicherte Person eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung abschließen – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Wählbar sind mehrere Beihilfetarife samt Beihilfeergänzung sowie ergänzend Krankenhaustagegeld, ein Kur- und Sanatoriumstarif und die private Pflegepflichtversicherung.
Der Versicherungsnehmer hat zu den festgelegten Zeitpunkten das Recht, für die versicherte Person eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung abzuschließen.
Das Optionsrecht gilt für die Beihilfetarife A-Beihilfe, Z-Beihilfe, K 30-Beihilfe, K 50-Beihilfe und K/S der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG einschließlich des Beihilfeergänzungstarifs BET Plus, sofern Versicherungsfähigkeit besteht.
Gleichzeitig können in Verbindung mit der beihilfekonformen Krankheitskostenversicherung abgeschlossen werden:
- eine Krankenhaustagegeldversicherung nach Tarif KHT zur Deckung der bestehenden stationären Abzugsbeträge
- ein Ergänzungstarif für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen nach Tarif KUR (maximaler Tagessatz 150 EUR)
- die private Pflegepflichtversicherung nach Tarifstufe PVB
Der Abschluss erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
Versicherungszeiten im Tarif OTB werden nicht auf eine in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer gestaffelte Tarifleistung (z. B. Zahnstaffel) angerechnet. Der Zeitraum einer gestaffelten Tarifleistung beginnt mit der Ausübung des Optionsrechts.
Besondere Vereinbarungen wie Risikozuschläge und/oder Leistungsausschlüsse, die bei Abschluss des Tarifs OTB vereinbart worden sind, werden für die im Rahmen des Optionsrechts gewählten Tarife wirksam.
Der Beitrag der gewählten Tarife richtet sich nach dem erreichten Eintrittsalter der versicherten Person zum Zeitpunkt der Ausübung der Option zuzüglich gegebenenfalls vereinbarter Risikozuschläge.
Ein Anspruch auf Kranken- oder Pflegeversicherungsleistungen besteht nach Tarif OTB nicht.
Was bedeutet das konkret?
Das Optionsrecht erlaubt es, zu bestimmten Zeitpunkten für die versicherte Person eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung abzuschließen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten anfallen. Zusätzlich lassen sich Krankenhaustagegeld, ein Kur- und Sanatoriumstarif sowie die private Pflegepflichtversicherung wählen. Bereits beim Tarif OTB vereinbarte Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse gelten dann auch für die neu gewählten Tarife. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter zum Zeitpunkt der Optionsausübung; aus dem Tarif OTB selbst gibt es keine Kranken- oder Pflegeleistungen.
Häufige Fragen
Muss ich für den Abschluss über das Optionsrecht meinen Gesundheitszustand erneut nachweisen?
Nein. Der Abschluss der beihilfekonformen Krankheitskostenversicherung über das Optionsrecht erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
Welche Tarife können über das Optionsrecht abgeschlossen werden?
Es gelten die Beihilfetarife A-Beihilfe, Z-Beihilfe, K 30-Beihilfe, K 50-Beihilfe und K/S einschließlich des Beihilfeergänzungstarifs BET Plus, sofern Versicherungsfähigkeit besteht. Zusätzlich sind eine Krankenhaustagegeldversicherung nach Tarif KHT, ein Kur- und Sanatoriumstarif nach Tarif KUR (maximaler Tagessatz 150 EUR) sowie die private Pflegepflichtversicherung nach Tarifstufe PVB möglich.
Wonach richtet sich der Beitrag der neu gewählten Tarife?
Der Beitrag richtet sich nach dem erreichten Eintrittsalter der versicherten Person zum Zeitpunkt der Ausübung der Option, zuzüglich gegebenenfalls vereinbarter Risikozuschläge.
Werden meine Zeiten im Tarif OTB auf gestaffelte Tarifleistungen angerechnet?
Nein. Versicherungszeiten im Tarif OTB werden nicht auf eine von der Versicherungsdauer abhängige gestaffelte Tarifleistung wie eine Zahnstaffel angerechnet. Der Zeitraum einer gestaffelten Tarifleistung beginnt erst mit der Ausübung des Optionsrechts.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Optionstarif-OTB 2024