Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG im Bereich Krankenzusatz kann das Optionsrecht ausgeübt werden, sobald die versicherte Person in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird; bestimmte Personen können es zusätzlich schon bei der Ernennung zum Beamten auf Widerruf nutzen, wobei die gewünschten Tarife innerhalb von zwei Monaten nach dem Ereignis zu beantragen sind.
Das Optionsrecht kann ausgeübt werden, wenn die versicherte Person in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird.
Bestimmte versicherte Personen haben zusätzlich die Möglichkeit, das Optionsrecht zu dem Zeitpunkt auszuüben, zu dem sie zum Beamten auf Widerruf ernannt werden.
Die gewünschten Tarife müssen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt eines der vorgenannten Ereignisse beantragt werden. Sie beginnen im unmittelbaren Anschluss an das Ereignis.
Der Nachweis über die Verbeamtung ist dem Antrag auf die beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung beizufügen.
Was bedeutet das konkret?
Das Optionsrecht kann genutzt werden, sobald die versicherte Person in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird. Ein Teil der versicherten Personen kann es zusätzlich bereits bei der Ernennung zum Beamten auf Widerruf ausüben. Der Antrag auf die gewünschten Tarife muss innerhalb von zwei Monaten nach dem jeweiligen Ereignis gestellt werden, wobei der Versicherungsschutz direkt an das Ereignis anschließt. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Verbeamtung beizufügen.
Häufige Fragen
Zu welchem Zeitpunkt kann das Optionsrecht genutzt werden?
Das Optionsrecht kann ausgeübt werden, wenn die versicherte Person in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird. Bestimmte versicherte Personen können es zusätzlich bei der Ernennung zum Beamten auf Widerruf nutzen.
Wie lange habe ich Zeit, die gewünschten Tarife zu beantragen?
Die gewünschten Tarife müssen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses beantragt werden.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt im unmittelbaren Anschluss an das Ereignis.
Welcher Nachweis muss dem Antrag beigefügt werden?
Dem Antrag auf die beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung ist der Nachweis über die Verbeamtung beizufügen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Optionstarif-OTB 2024