Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG greift der Versicherungsschutz nur, soweit und solange ihm keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen und Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Das gilt zudem für US-Sanktionen mit Bezug zum Iran, sofern keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften dem entgegenstehen.
Der Versicherungsschutz besteht – unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt ebenso für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur, solange und soweit ihm keine gültigen Sanktionen oder Embargos entgegenstehen. Maßgeblich sind dabei direkt anwendbare Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Auch US-Sanktionen gegen den Iran werden berücksichtigt, sofern ihnen keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz trotz Sanktionen nicht?
Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Werden auch US-Sanktionen berücksichtigt?
Ja. Die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden – allerdings nur, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt diese Embargobestimmung zusätzlich zu den anderen Vertragsbestimmungen?
Ja, sie gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen. Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon nur, soweit ihm keine anwendbaren Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024