Wer als Versicherungsnehmer aus dem Vertrag der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler klagen möchte, findet das zuständige Gericht am Sitz des Versicherers oder an der für den Vertrag zuständigen Niederlassung. So ist von vornherein klar, welches örtliche Gericht für solche Klagen aus dem Versicherungsvertrag angerufen werden muss.
Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler
Möchten Sie aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler klagen, richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Maßgeblich ist alternativ der Sitz seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es zu einer Klage aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler kommt, entscheidet der Standort des Versicherers, welches Gericht örtlich zuständig ist. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder an dem Ort der Niederlassung, die für den Vertrag verantwortlich ist.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen meinen Versicherer klagen will?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Gilt diese Regelung auch für Klagen gegen den Versicherungsvermittler?
Ja, auch für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsvermittler bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner zuständigen Niederlassung.
Wonach richtet sich der Gerichtsstand bei solchen Klagen?
Er richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach dem Sitz der Niederlassung, die für den Versicherungsvertrag zuständig ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024